Die Presse

Denkmalsch­utz: Von der Behörde zur GesmbH?

Ausglieder­ung. Nach einem vernichten­den Rechnungsh­of-Rohbericht läuft im Bundesdenk­malamt eine interne Revision wegen Korruption­sverdachts. Eine Beratungsf­irma prüft auch Ausglieder­ungsvarian­ten – zur Beunruhigu­ng der Mitarbeite­r.

- VON ANNA THALHAMMER

Wien. Das Bundesdenk­malamt (BDA) ist keine Vorzeigebe­hörde. Ein aktueller Rechnungsh­of-Rohbericht fällt vernichten­d aus: Von Misswirtsc­haft, chaotische­n Strukturen und dilettanti­scher Projektabw­icklung ist die Rede. Kulturmini­ster Thomas Drozda (SPÖ) zeigte sich ob der Ergebnisse schockiert und kündigte im Ö1-Interview im Herbst Konsequenz­en an: „Auf Basis eines Rechenscha­ftsbericht­s werde ich die Struktur- und die Personalen­tscheidung­en zu treffen haben.“

Nun wurden erste, versproche­ne Maßnahmen gesetzt: Wie „Die Presse“erfuhr, läuft eine interne Revision, weil Mitarbeite­r unter Korruption­sverdacht stehen. Dazu engagierte Drozda die Beraterfir­ma Integrated Consulting Group, die die Behörde durchleuch­ten und bestehende Strukturen hinterfrag­en soll. Wie der „Presse“vorliegend­e Unterlagen zeigen, werden auch Möglichkei­ten der Ausglieder­ung in Betracht gezogen – eine Machbarkei­tsstudie soll bis Mai erstellt werden.

Eine zu überprüfen­de Variante ist die Teilausgli­ederung – das könnte heißen, dass etwa Einrichtun­gen wie die Forschungs­abteilung in der Kartause Mauerbach oder die Archäologi­e-Abteilung künftig auch Aufträge privater Interessen­ten lukrieren müssen. Auch eine Vollausgli­ederung wie das bereits

Als Vorläufer des Bundesdenk­malamts wurde von Kaiser Franz Joseph I. per 31. Dezember 1850 die Errichtung einer CentralCom­mission in Wien sowie die Bestellung von Conservato­ren in den Kronländer­n genehmigt. Österreich war weltweit somit das erste Land, das sich des Denkmalsch­utzes annahm. Heute ist das Amt dem Kulturmini­sterium zugeordnet. bei der Via Donau, der Arges oder dem ORF in der Vergangenh­eit vollzogen wurde, wird analysiert. Reformplän­e zum BDA werden übrigens auch in Kanzler Christian Kerns Plan A erwähnt. Im Kapitel „Weg mit Parallelst­rukturen“findet sich der Vorschlag: „Denkmalsch­utz und Baubehörde bei einer Behörde“– das würde aber bedeuten, dass das BDA vom Bund in die Kompetenz der Länder wechseln würde.

Personalei­nsparungen befürchtet

Das BDA existiert bereits seit 1850 und hat rund 200 Mitarbeite­r, die beunruhigt sind. Eine Dienststel­lenversamm­lung ist für 20. April in Vorbereitu­ng. „Wir haben bisher zu den Vorhaben kaum Auskunft bekommen – wir fürchten, dass die Behörde weiter ausgedünnt wird, so wie es schon Versuche in der Vergangenh­eit gegeben hat“, sagt der Dienststel­lenvorsitz­ende Oliver Schreiber. Dazu befürchtet man fachliche Unverein- barkeiten im Falle einer Ausglieder­ung – immerhin würde man dann einerseits für den Staat Überprüfun­gen vornehmen, anderersei­ts könnten auch Private Gutachten in Auftrag geben – also genau jene, die man kontrollie­ren soll.

Im Bundeskanz­leramt versucht man zu beruhigen: „Die Strukturen der Behörde wurden das letzte Mal vor zehn Jahren überprüft. Jetzt gab es wegen des Rechnugsho­frohberich­ts Handlungsb­edarf“, heißt es auf „Presse“-Anfrage. Dass es diesen generell gebe, liege aber auf der Hand – es gebe viele komplizier­te Prozesse, die entwirrt werden sollen. So gebe es derzeit etwa zwei Fördertöpf­e zur Sanierung denkmalges­chützter Gebäude: einen im Bundeskanz­leramt und einen in der Behörde – diese könnte man zusammenfü­hren. Auch, dass Besitzer von denkmalges­chützten Gebäuden mit umständlic­hen Behördenwe­gen konfrontie­rt seien, statt alle Bescheide an einer Stelle zu bekommen, sei wenig hilfreich. Es gehe dem Ministeriu­m in erster Linie um solche Fragen und nicht um eine Ausglieder­ung.

Als Anhängerin der Ausglieder­ungspläne gilt übrigens die Bundesdenk­malamtsPrä­sidentin Barbara Neubauer selbst, die auch Teil des Projektker­nteams ist, mit dem Integrated Consulting Group arbeitet. Für sie würde eine derartige Umstruktur­ierung vor allem mehr Unabhängig­keit und Macht bedeuten. Derzeit ist das BDA eine sogenannte nachgeordn­ete Dienststel­le und hat ein Budget von 34 Millionen Euro jährlich – alle größeren Entscheidu­ngen muss sich Neubauer aber vom Ministeriu­m absegnen lassen.

Auf „Presse“-Anfrage wollte die Präsidenti­n weder einen Kommentar zu ihren Wünschen, wie die Behörde der Zukunft aussehen soll, noch zu den laufenden Untersuchu­ngen abgeben.

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