Soll leichter werden
Ich den Wiedereinstieg ins Berufsleben oft nicht zu. Ein neues Job einzusteigen. Allerdings muss der Arbeitgeber mitspielen.
beiten zu gehen, als sich noch länger krank schreiben zu lassen. Denn das Gesetz sieht vor, dass nach den neuen Regelungen der Arbeitnehmer das aliquote Arbeitsentgelt plus einen Teil des Krankengeldes bekommt.
Arbeiten zahlt sich aus
Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer bezieht ein Gehalt von 2000 Euro. Er erkrankt und hat während seines Krankenstandes Anspruch auf Krankengeld in der Höhe von 1200 Euro. Wenn er nach seinem Krankenstand seine Normalarbeitszeit nach dem Wiedereingliederungsteilzeitgesetz auf 50 Prozent reduziert, bekommt er 1000 Euro für seine Arbeitsleistung und ein Wiedereingliederungsgeld von 50 Prozent des bisherigen Krankengeldes, konkret 600 Euro. Insgesamt erhält er also 1600 Euro, das ist deutlich mehr als das bisher bezogene Krankengeld ausgemacht hat. Das neue Regelwerk sollte also eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten bringen, den Arbeitnehmer, den Arbeitgeber und die Sozialversicherung, die nicht mehr mit dem vollen Krankengeld belastet ist.
Ob die neuen rechtlichen Möglichkeiten tatsächlich angenommen werden, wollen beide Anwälte nicht prognostizieren. Sommeregger ist jedoch überzeugt, dass große Unternehmen mit professionellen Personalabteilungen die Vorreiter sein werden. Im Voestalpine-Konzern hat man sich schon eingehend mit den neuen Gesetz befasst und hält es prinzipiell für sinnvoll. Allerdings sei „schon heute klar, dass dieses Instrument nicht großflächig zur Anwendung kommen kann, sondern eine sehr sensible Einschätzung jedes Einzelfalls erfordert“, sagt Gerhard Pommer, Personal- chef der Steel Division. „Der tatsächliche Nutzen für Mitarbeiter und Unternehmen sowie der damit verbundene administrative Aufwand wird erst nach Inkrafttreten der Regelung und ersten Erfahrungen aus der Praxis darstellbar sein.“
„Wann ist man zu gesund?“
Anwalt Oliver Walther glaubt, dass im Alltag noch einige Punkte zu klären sein werden: „Voraussetzung für die Wiedereingliederung ist ja, dass der Mitarbeiter vom Arzt als arbeitsfähig qualifiziert wird. Der Gesetzgeber wollte also ausdrücklich keinen Sonderstatus zwischen arbeitsunfähig und arbeitsfähig schaffen. Spannend ist daher die Frage, wann eine Person ,zu gesund‘ ist, um ein Wiedereingliederungsgeld beziehen zu können – und wer das entscheiden soll.“