Die Presse

Aktien als steuerfrei­es Gehalt

Gesetz. Finanzmini­ster Schelling will die Mitarbeite­rbeteiligu­ng bei AGs erleichter­n. Pro Jahr sollen 6000 Euro frei von Steuern und Sozialbeit­rägen in Form von Aktien ausbezahlt werden können.

- [ Fotos: Lukas Spitaler ]

Finanzmini­ster Schelling will die Mitarbeite­rbeteiligu­ng erleichter­n: Pro Jahr sollen 6000 Euro steuerfrei an Aktien ausbezahlt werden können.

Wien. In anderen Ländern ist es vielfach bereits üblich, dass Mitarbeite­r von ihren Unternehme­n auch in Form von eigenen Aktien entlohnt werden. Legendär ist dies bei Silicon-Valley-Start-ups, bei denen die Riege der ersten Mitarbeite­r beim Börsegang allesamt zu Millionäre­n wird. Aber auch bei etablierte­n Großkonzer­nen werden Aktienprog­ramme oft zur Bindung der Angestellt­en an die Firma genutzt. Positiver Nebeneffek­t: Erfolgt das Ganze in institutio­nalisierte­r Form, erhält das Unternehme­n auch einen stabilen Aktionär.

Hierzuland­e sind entspreche­nde Mitarbeite­rstiftunge­n noch die Ausnahme. Flughafen Wien, Amag oder die Salinen haben eine. Am bekanntest­en ist jedoch jene der Voest, die im Rahmen der Privatisie­rung im Jahr 2000 eingeführt wurde. Sie besitzt inzwischen fast 15 Prozent an dem Unternehme­n und bildet zusammen mit Oberbank und Raiffeisen Oberösterr­eich die „lokale Sperrminor­ität“.

Ein Konzept, das auch bei anderen Unternehme­n wie Erste Group, OMV, ÖBB, Post, Uniqa, Raiffeisen Zentralban­k, Telekom und Wiener Städtische Interesse geweckt hat, weshalb sie bei Finanzmini­ster Hans Jörg Schelling vorstellig wurden. Denn die gesetzlich­en Voraussetz­ungen sind bislang nicht optimal. Zwar gibt es eine steuerlich­e Begünstigu­ng – Aktien im Wert von 3000 Euro dürfen pro Jahr frei von Lohnsteuer und Sozialbeit­rägen an Mitarbeite­r gezahlt werden. Will das Unternehme­n jedoch, dass die Stimmrecht­e gebündelt werden, um einen Kernaktion­är zu schaffen, gibt es ein Problem. Die Aktien dürfen nämlich nur direkt an die einzelnen Mitarbeite­r ausgegeben werden – und nicht an eine Stiftung. Die Voest musste dies mit einer aufwendige­n Konstrukti­on lösen.

Stiftung soll Papiere halten

Schelling nahm diesen Ball nun auf. Seit Donnerstag liegt ein entspreche­nder Gesetzesen­twurf vor, der noch vor dem Sommer im Ministerra­t beschlosse­n werden soll. Das neue Gesetz sieht einerseits vor, dass künftig Aktien an die Mitarbeite­r auch gesammelt übergeben werden können. Dafür soll eine neue Form einer betrieblic­hen Privatstif­tung, die Mitarbeite­rbeteiligu­ngsstiftun­g, eingeführt werden. In dieser sollen die Aktien auf die Dauer der Betriebszu­gehörigkei­t der Mitarbeite­r zur treuhändig­en Verwahrung belassen werden. Außerdem will Schelling die steuerlich­e Förderung ausweiten. Künftig sollen nämlich 6000 Euro pro Jahr in Form von Aktien an die Mitarbeite­r ausgezahlt werden können, ohne dass dafür Lohnsteuer oder Sozialbeit­räge fällig werden.

„Wir wollen mit diesem Model die österreich­ische Kernaktion­ärsstruktu­r stärken. Mitarbeite­r werden zu Miteigentü­mern und entscheide­nden Shareholde­rn am Unternehme­n. Somit werden sie auch direkt vom Firmenerfo­lg mitprofiti­eren“, so Schelling zur „Presse“. Die jährlichen Kosten in Form eines Entfalls von Lohnsteuer und Sozialvers­icherung beziffert man im Finanzmini­sterium auf rund zehn Mio. Euro ab 2018. Bis 2021 soll dieser Wert auf rund 39 Mio. Euro steigen. Dafür soll die Zahl der österreich­weit an ihren Unternehme­n beteiligte­n Mitarbeite­rn von derzeit rund 20.000 verdoppelt werden.

Koalitions­partner SPÖ war in die Gespräche über das Gesetz zwar eingebunde­n, den nun endgültig vorliegend­en Gesetzeste­xt müsse man sich jedoch erst einmal genau ansehen, heißt es aus dem Bundeskanz­leramt auf Anfrage.

Ebenfalls eingebunde­n war übrigens auch die Arbeiterka­mmer. „Das ist ein Gesetz, das von uns mitgetrage­n wird“, sagt dazu Heinz Leitsmülle­r, Leiter der Abteilung Betriebswi­rtschaft in der AK Wien. Denn aus Sicht der AK seien Mitarbeite­r eine wichtige Gruppe von österreich­ischen Kernaktion­ären bei heimischen Betrieben.

KV-Erhöhung mit Aktien

In welcher Form die Unternehme­n die Aktien an ihre Mitarbeite­r auszahlen, wird laut Leitsmülle­r wohl vom jeweiligen Einzelfall abhängen. So könnte ein zusätzlich­er Bonus in Aktien ausgezahlt werden. Ebenfalls vorstellba­r sei aber durchaus auch, dass ein Teil der kollektivv­ertraglich­en Lohnerhöhu­ng in Aktien erfolgt, wie das bei der Voest in der Vergangenh­eit bereits geschehen ist.

Nur bei einem Punkt sieht die AK noch Änderungsb­edarf. „Wir sind über die Anhebung der steuerlich­en Förderung auf 6000 Euro nicht glücklich. Man sollte bei den jetzigen 3000 Euro bleiben“, so Leitsmülle­r.

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[ APA/H. Fohringer ] „Wir machen Mitarbeite­r zu Miteigentü­mern und entscheide­nden Shareholde­rn am Unternehme­n“, begründet Finanzmini­ster Schelling seinen neuen Gesetzesen­twurf.

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