Aktien als steuerfreies Gehalt
Gesetz. Finanzminister Schelling will die Mitarbeiterbeteiligung bei AGs erleichtern. Pro Jahr sollen 6000 Euro frei von Steuern und Sozialbeiträgen in Form von Aktien ausbezahlt werden können.
Finanzminister Schelling will die Mitarbeiterbeteiligung erleichtern: Pro Jahr sollen 6000 Euro steuerfrei an Aktien ausbezahlt werden können.
Wien. In anderen Ländern ist es vielfach bereits üblich, dass Mitarbeiter von ihren Unternehmen auch in Form von eigenen Aktien entlohnt werden. Legendär ist dies bei Silicon-Valley-Start-ups, bei denen die Riege der ersten Mitarbeiter beim Börsegang allesamt zu Millionären wird. Aber auch bei etablierten Großkonzernen werden Aktienprogramme oft zur Bindung der Angestellten an die Firma genutzt. Positiver Nebeneffekt: Erfolgt das Ganze in institutionalisierter Form, erhält das Unternehmen auch einen stabilen Aktionär.
Hierzulande sind entsprechende Mitarbeiterstiftungen noch die Ausnahme. Flughafen Wien, Amag oder die Salinen haben eine. Am bekanntesten ist jedoch jene der Voest, die im Rahmen der Privatisierung im Jahr 2000 eingeführt wurde. Sie besitzt inzwischen fast 15 Prozent an dem Unternehmen und bildet zusammen mit Oberbank und Raiffeisen Oberösterreich die „lokale Sperrminorität“.
Ein Konzept, das auch bei anderen Unternehmen wie Erste Group, OMV, ÖBB, Post, Uniqa, Raiffeisen Zentralbank, Telekom und Wiener Städtische Interesse geweckt hat, weshalb sie bei Finanzminister Hans Jörg Schelling vorstellig wurden. Denn die gesetzlichen Voraussetzungen sind bislang nicht optimal. Zwar gibt es eine steuerliche Begünstigung – Aktien im Wert von 3000 Euro dürfen pro Jahr frei von Lohnsteuer und Sozialbeiträgen an Mitarbeiter gezahlt werden. Will das Unternehmen jedoch, dass die Stimmrechte gebündelt werden, um einen Kernaktionär zu schaffen, gibt es ein Problem. Die Aktien dürfen nämlich nur direkt an die einzelnen Mitarbeiter ausgegeben werden – und nicht an eine Stiftung. Die Voest musste dies mit einer aufwendigen Konstruktion lösen.
Stiftung soll Papiere halten
Schelling nahm diesen Ball nun auf. Seit Donnerstag liegt ein entsprechender Gesetzesentwurf vor, der noch vor dem Sommer im Ministerrat beschlossen werden soll. Das neue Gesetz sieht einerseits vor, dass künftig Aktien an die Mitarbeiter auch gesammelt übergeben werden können. Dafür soll eine neue Form einer betrieblichen Privatstiftung, die Mitarbeiterbeteiligungsstiftung, eingeführt werden. In dieser sollen die Aktien auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit der Mitarbeiter zur treuhändigen Verwahrung belassen werden. Außerdem will Schelling die steuerliche Förderung ausweiten. Künftig sollen nämlich 6000 Euro pro Jahr in Form von Aktien an die Mitarbeiter ausgezahlt werden können, ohne dass dafür Lohnsteuer oder Sozialbeiträge fällig werden.
„Wir wollen mit diesem Model die österreichische Kernaktionärsstruktur stärken. Mitarbeiter werden zu Miteigentümern und entscheidenden Shareholdern am Unternehmen. Somit werden sie auch direkt vom Firmenerfolg mitprofitieren“, so Schelling zur „Presse“. Die jährlichen Kosten in Form eines Entfalls von Lohnsteuer und Sozialversicherung beziffert man im Finanzministerium auf rund zehn Mio. Euro ab 2018. Bis 2021 soll dieser Wert auf rund 39 Mio. Euro steigen. Dafür soll die Zahl der österreichweit an ihren Unternehmen beteiligten Mitarbeitern von derzeit rund 20.000 verdoppelt werden.
Koalitionspartner SPÖ war in die Gespräche über das Gesetz zwar eingebunden, den nun endgültig vorliegenden Gesetzestext müsse man sich jedoch erst einmal genau ansehen, heißt es aus dem Bundeskanzleramt auf Anfrage.
Ebenfalls eingebunden war übrigens auch die Arbeiterkammer. „Das ist ein Gesetz, das von uns mitgetragen wird“, sagt dazu Heinz Leitsmüller, Leiter der Abteilung Betriebswirtschaft in der AK Wien. Denn aus Sicht der AK seien Mitarbeiter eine wichtige Gruppe von österreichischen Kernaktionären bei heimischen Betrieben.
KV-Erhöhung mit Aktien
In welcher Form die Unternehmen die Aktien an ihre Mitarbeiter auszahlen, wird laut Leitsmüller wohl vom jeweiligen Einzelfall abhängen. So könnte ein zusätzlicher Bonus in Aktien ausgezahlt werden. Ebenfalls vorstellbar sei aber durchaus auch, dass ein Teil der kollektivvertraglichen Lohnerhöhung in Aktien erfolgt, wie das bei der Voest in der Vergangenheit bereits geschehen ist.
Nur bei einem Punkt sieht die AK noch Änderungsbedarf. „Wir sind über die Anhebung der steuerlichen Förderung auf 6000 Euro nicht glücklich. Man sollte bei den jetzigen 3000 Euro bleiben“, so Leitsmüller.