Die Presse

Heiraten als Minderjähr­iger: Wer

Hochzeiten. Während man in Deutschlan­d künftig erst ab 18 heiraten können soll, ist dies in Österreich schon ab 16 möglich. Der Justizmini­ster sieht momentan keine Notwendigk­eit, das Gesetz zu ändern.

- VON PHILIPP AICHINGER

Wien. Deutschlan­d macht gegen sogenannte Kinderehen mobil: Künftig wird man bei den nördlichen Nachbarn ausnahmslo­s erst mit 18 Jahren und nicht mehr mit 16 das Jawort geben dürfen. Ist ein Partner in einer schon bestehende Ehe unter 16 Jahre alt (was bei Migranten sein kann, die im Heimatland geheiratet haben), so soll die Ehe keinesfall­s anerkannt werden. Ist einer der Eheleute 16 oder 17 Jahre alt, soll die Ehe aufgehoben werden, sofern kein Härtefall vorliegt.

Die von der Regierung in Berlin geplante Gesetzesän­derung ist auch für Österreich von Interesse, denn die heimischen Ehevorauss­etzungen sind ähnlich. Auch hier kann man schon mit 16 Jahren heiraten, sofern die Person reif genug für die Ehe erscheint und das Gericht deswegen zustimmt. Eine weitere Voraussetz­ung ist, dass der andere Partner schon volljährig (also mindestens 18 Jahre alt) ist. Galt ursprüngli­ch die Regel, dass die Frau ab 16 und der Mann ab 18 heiraten darf, so ist diese Regel seit einer Novelle aus dem Jahr 2001 geschlecht­sneutral formuliert.

In Deutschlan­d registrier­te man im Vorjahr durch die steigende Zahl an Flüchtling­en rund 1500 Ehen mit Minderjähr­igen, darunter rund 360 mit Kindern unter 14 Jahren. Für Österreich gibt es keine solche Statistik, wenngleich mehrere Fälle von minderjähr­ig verheirate­ten Migrantinn­en publik wurden.

Grundsätzl­ich anerkennt Österreich Ehen dann, wenn sie nach dem Recht des Heimatstaa­ts der Eheleute gültig geschlosse­n wurden. Allerdings gibt es im Gesetz eine Klausel, laut der ausländisc­hes

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