N Österreich früh die Ehe schließt
Recht dann nicht akzeptiert wird, wenn es den Grundwertungen der österreichischen Rechtsordnung widerspricht. Daraus leitet Justizminister Wolfgang Brandstetter ab, dass „wirkliche Kinderehen“in Österreich ohnedies nicht anerkannt werden, wie er im Zuge einer parlamentarischen Anfrage im Vorjahr erklärte.
Jung heiraten: Zahl rückläufig
Zahlen gibt es über jene, die sich auf österreichischem Boden minderjährig trauen lassen. Im Jahr 2015 waren dies 46 Personen: Zehn Frauen heirateten mit 16 Jahren, 33 Frauen mit 17 Jahren. Dazu kamen laut Statistik Austria drei Männer, die minderjährig (alle waren 17 Jahre alt) eine Frau heirateten.
Die Zahl jener, die in Österreich so jung zum Standesamt gehen, war schon einmal deutlich höher. Im Jahr 2000 heirateten etwa 228 Personen unter 18 Jahren, im Jahr 2004 noch 167. „Die Zahl nimmt stark ab, ich habe seit Jahren keinen Fall mehr gehabt“, erklärt Doris Täubel-Weinreich, Vorsitzende der Fa- milienrichter, aus der Praxis. Früher seien es vor allem Personen aus Ex-Jugoslawien gewesen, die die Ehe minderjährig eingehen wollten, berichtet Täubel-Weinreich. In solchen Fällen spreche man als Richterin mit den Ehekandidaten getrennt, um zu klären, ob man die Heirat genehmigt. Bei Flüchtlingen hingegen tauche zuletzt die Frage, ob eine im Ausland geschlossene Ehe gültig ist, verstärkt auf, sagt die Richterin zur „Presse“.
Eine generelle Anhebung des Heiratsalters auf 18 Jahre könne auch in Österreich sinnvoll sein, meint Professorin Astrid Deixler-Hübner von der Uni Linz. Das würde rechtlich „einiges erleichtern“, zumal dann die Sonderregeln für Minderjährige wegfallen würden. Bereits gültig in Österreich geschlossene Ehen von Minderjährigen solle man aber bestehen lasse, sagt die Expertin.
Eine Gesetzesänderung nach deutschem Vorbild ist aber hierzulande ohnedies nicht geplant. „Wir sehen derzeit keinen Regelungsbedarf für Österreich“, erklärte ein Sprecher von Justizminister Brandstetter.