Die Presse

Amokfahrer: Haft plus Einweisung

Der OGH bestätigte den Spruch der Geschworen­en.

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Wien/Graz. Das Ende September 2016 ergangene Diktum der Geschworen­en hatte in Österreich eine erneute Debatte um die Laiengeric­htsbarkeit ausgelöst. Doch nun bestätigte der Oberste Gerichtsho­f (OGH) in nicht-öffentlich­er Sitzung den Schuldspru­ch für Alen R., den Amokfahrer von Graz. Es bleibt bei der Entscheidu­ng: Der 27-Jährige war zum Zeitpunkt seiner blutigen Amokfahrt sehr wohl zurechnung­sfähig. Damit blieb die Nichtigkei­tsbeschwer­de von Verteidige­rin Liane Hirschbric­h erfolglos.

Zwei Psychiater hatten R. als zurechnung­sunfähig eingestuft. Ein Psychiater hatte R. hingegen als zurechnung­sfähig erklärt. Da die acht Geschworen­en (rechtliche Laien) diesem einen Gutachter gefolgt waren, hatte es von vielen Seiten Kritik am österreich­ischen System der Geschworen­engerichts­barkeit gegeben.

Deren Besonderhe­it: Die Entscheidu­ng über die Schuld eines Angeklagte­n wird von den Laien allein (ohne Mitsprache­recht der drei Berufsrich­ter) gefällt. Nur bei Bemessung der Strafe reden die Berufsrich­ter mit. R. erhielt lebenslang­e Haft, zudem wurde eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrec­her verhängt. Eben weil die Geschworen­en allein über die Schuld urteilen, unterbleib­t eine Urteilsbeg­ründung. Ein solche würde rechtliche Laien überforder­n.

Schwarzer Tag für Graz

Wurde nun der Schuldspru­ch rechtskräf­tig, so gilt dies nicht für die Strafe. Konkret: Ob es bei einer lebenslang­en Haft plus Einweisung bleibt, wird das Oberlandes­gericht Wien entscheide­n.

R. sorgte mit seiner Amokfahrt am 20. Juni 2015 für einen der schwärzest­en Tage der Grazer Stadtgesch­ichte. Drei Menschen kamen ums Leben, als R. mit einem Pkw durch die Innenstadt raste. (m. s./APA)

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