Amokfahrer: Haft plus Einweisung
Der OGH bestätigte den Spruch der Geschworenen.
Wien/Graz. Das Ende September 2016 ergangene Diktum der Geschworenen hatte in Österreich eine erneute Debatte um die Laiengerichtsbarkeit ausgelöst. Doch nun bestätigte der Oberste Gerichtshof (OGH) in nicht-öffentlicher Sitzung den Schuldspruch für Alen R., den Amokfahrer von Graz. Es bleibt bei der Entscheidung: Der 27-Jährige war zum Zeitpunkt seiner blutigen Amokfahrt sehr wohl zurechnungsfähig. Damit blieb die Nichtigkeitsbeschwerde von Verteidigerin Liane Hirschbrich erfolglos.
Zwei Psychiater hatten R. als zurechnungsunfähig eingestuft. Ein Psychiater hatte R. hingegen als zurechnungsfähig erklärt. Da die acht Geschworenen (rechtliche Laien) diesem einen Gutachter gefolgt waren, hatte es von vielen Seiten Kritik am österreichischen System der Geschworenengerichtsbarkeit gegeben.
Deren Besonderheit: Die Entscheidung über die Schuld eines Angeklagten wird von den Laien allein (ohne Mitspracherecht der drei Berufsrichter) gefällt. Nur bei Bemessung der Strafe reden die Berufsrichter mit. R. erhielt lebenslange Haft, zudem wurde eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verhängt. Eben weil die Geschworenen allein über die Schuld urteilen, unterbleibt eine Urteilsbegründung. Ein solche würde rechtliche Laien überfordern.
Schwarzer Tag für Graz
Wurde nun der Schuldspruch rechtskräftig, so gilt dies nicht für die Strafe. Konkret: Ob es bei einer lebenslangen Haft plus Einweisung bleibt, wird das Oberlandesgericht Wien entscheiden.
R. sorgte mit seiner Amokfahrt am 20. Juni 2015 für einen der schwärzesten Tage der Grazer Stadtgeschichte. Drei Menschen kamen ums Leben, als R. mit einem Pkw durch die Innenstadt raste. (m. s./APA)