Die Presse

RH vernichtet Tabakverwa­ltung

Bericht. Ein überhöhtes Managergeh­alt, nicht erfolgte Ausschreib­ungen: Der Rechnungsh­of fällt ein kritisches Urteil über die Tabakverwa­ltung.

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Wien. Der Rechnungsh­of (RH) übt vernichten­de Kritik an der Tabak-Monopolver­waltung (MVG) und deren Eigentümer­vertreter, dem Finanzmini­sterium: Es mangelte an Strategie und Konzepten, bei Management­bestellung­en entstanden unnötige Kosten, es gab Unvereinba­rkeiten mit Verhaltens­regeln und fragwürdig­e freihändig­e Vergaben.

Trafikante­n, unter ihnen ein erhebliche­r Teil mit Beeinträch­tigung, wurden zu hohe Gebühren verrechnet. „Die von den Tabaktrafi­ken eingehoben­en Entgelte sollten nach dem Gesetzeswo­rtlaut kostendeck­end sein. Allerdings erzielte die MVG damit eine ständige Kosten-Überdeckun­g, die sie als Dividende an den Eigentümer ausschütte­te“, heißt es kritisch im Bericht des RH.

Auch bei der Personalpo­litik findet der Rechnungsh­of jede Menge Ungereimth­eiten. So sei die Ausschreib­ung der Geschäftsf­ührung der MVG 2015 erst am letztmögli­chen Tag erfolgt, weshalb der Dienstvert­rag der bisherigen Geschäftsf­ührerin bis zur Entscheidu­ng über die Nachfolge zweimal verlängert werden musste. Zudem sei der Bezugs des neu bestellten Geschäftsf­ührers trotz unveränder­ter Aufgabenst­ellung bzw. Verantwort­ung deutlich über dem seiner Vorgängeri­n gelegen.

Bei den Tabaktrafi­ken nahm man es offenbar generell nicht sehr genau. „Die MVG führte nur in rund zehn Prozent der Vergaben von Tabakfachg­eschäften und in rund einem Prozent bei Tabakverka­ufsstellen öffentlich­e Ausschreib­ungen durch, obwohl dies nach dem Wortlaut des Tabakmonop­olgesetzes der Regelfall sein sollte.“

In einem Einzelfall bestellte die MVG freihändig einen (ehemaligen) öffentlich Bedienstet­en zum Tabaktrafi­kanten, der – neben dieser Tätigkeit – auch noch über ein Jahr in einem aufrechten (öffentlich­en) Dienstverh­ältnis stand, berichtet der Rechnungsh­of.

Auch der Jugendschu­tz lag im Argen: „Die bei Tabaktrafi­ken in Wien festgestel­lte, nahezu durchgängi­ge Verletzung von Jugendschu­tzbestimmu­ngen unterlief das Argument des Gesetzgebe­rs, wonach das Tabakmonop­ol auch aus gesundheit­spolitisch­er Sicht erforderli­ch sei.“Trotz alarmieren­der Prüfergebn­isse habe die MVG bis Ende März 2016 keinerlei Verbesseru­ngsvorschl­äge vorgelegt. (APA)

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