RH vernichtet Tabakverwaltung
Bericht. Ein überhöhtes Managergehalt, nicht erfolgte Ausschreibungen: Der Rechnungshof fällt ein kritisches Urteil über die Tabakverwaltung.
Wien. Der Rechnungshof (RH) übt vernichtende Kritik an der Tabak-Monopolverwaltung (MVG) und deren Eigentümervertreter, dem Finanzministerium: Es mangelte an Strategie und Konzepten, bei Managementbestellungen entstanden unnötige Kosten, es gab Unvereinbarkeiten mit Verhaltensregeln und fragwürdige freihändige Vergaben.
Trafikanten, unter ihnen ein erheblicher Teil mit Beeinträchtigung, wurden zu hohe Gebühren verrechnet. „Die von den Tabaktrafiken eingehobenen Entgelte sollten nach dem Gesetzeswortlaut kostendeckend sein. Allerdings erzielte die MVG damit eine ständige Kosten-Überdeckung, die sie als Dividende an den Eigentümer ausschüttete“, heißt es kritisch im Bericht des RH.
Auch bei der Personalpolitik findet der Rechnungshof jede Menge Ungereimtheiten. So sei die Ausschreibung der Geschäftsführung der MVG 2015 erst am letztmöglichen Tag erfolgt, weshalb der Dienstvertrag der bisherigen Geschäftsführerin bis zur Entscheidung über die Nachfolge zweimal verlängert werden musste. Zudem sei der Bezugs des neu bestellten Geschäftsführers trotz unveränderter Aufgabenstellung bzw. Verantwortung deutlich über dem seiner Vorgängerin gelegen.
Bei den Tabaktrafiken nahm man es offenbar generell nicht sehr genau. „Die MVG führte nur in rund zehn Prozent der Vergaben von Tabakfachgeschäften und in rund einem Prozent bei Tabakverkaufsstellen öffentliche Ausschreibungen durch, obwohl dies nach dem Wortlaut des Tabakmonopolgesetzes der Regelfall sein sollte.“
In einem Einzelfall bestellte die MVG freihändig einen (ehemaligen) öffentlich Bediensteten zum Tabaktrafikanten, der – neben dieser Tätigkeit – auch noch über ein Jahr in einem aufrechten (öffentlichen) Dienstverhältnis stand, berichtet der Rechnungshof.
Auch der Jugendschutz lag im Argen: „Die bei Tabaktrafiken in Wien festgestellte, nahezu durchgängige Verletzung von Jugendschutzbestimmungen unterlief das Argument des Gesetzgebers, wonach das Tabakmonopol auch aus gesundheitspolitischer Sicht erforderlich sei.“Trotz alarmierender Prüfergebnisse habe die MVG bis Ende März 2016 keinerlei Verbesserungsvorschläge vorgelegt. (APA)