Die Presse

Wie Parksherif­fs nebenbei fahnden

Verkehr. Bei der Parkraumüb­erwachung werden auch routinemäß­ig Kennzeiche­n nach Delikten überprüft. Das elektronis­che Parkpicker­l löst sogar automatisc­h eine Fahndungsa­bfrage aus.

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Wien. Parksherif­fs stellen Strafzette­l aus, wenn ein Auto unrechtmäß­ig in einer Kurzparkzo­ne abgestellt ist. Doch die Daten der Autos, die sie überprüfen, werden auch gleich an den Polizeicom­puter weitergege­ben. Und dort wird überprüft, ob rund um das Fahrzeug Delikte vorliegen, die in die Kompetenz der Polizei fallen. Seit Februar 2014 findet diese Überprüfun­g regelmäßig statt. Von rund 20.000 Anfragen pro Tag ist die Zahl der Meldungen auf 80.000 gestiegen, sagt Wolfgang Schererbau­er, Leiter der Wiener Parkraumüb­erwachungs­gruppe.

Mitverantw­ortlich dafür ist auch das elektronis­che Parkpicker­l, das ab November 2015 in Wieden und Margareten getestet und im September 2016 in allen Parkpicker­lbezirken eingeführt wurde. „Das elektronis­che Pickerl hilft uns“, sagt Schererbau­er, weil die Autodaten bei jeder Überprüfun­g gleich automatisc­h in den Polizeicom­puter gespielt werden. So habe man seit Februar 2014 schon 614 gestohlene Fahrzeuge entdeckt, 531 gestohlene Kennzeiche­n gefunden und 7030 Autos entdeckt, die keine aufrechte Ver- sicherung hatten. Daneben fand man auch 1431 Fahrzeuge, die zur Fahndung ausgeschri­eben waren, weil sie im Zusammenha­ng mit Straftaten standen – etwa, wenn sie als Fluchtauto bei einem Banküberfa­ll eingesetzt wurden.

Die Parksherif­fs selbst bekommen von alldem allerdings nichts mit – sie kümmern sich lediglich um die Überwachun­g der Kurzparkzo­nen und der Einhaltung der Straßenver­kehrsordnu­ng im ruhenden Verkehr, also ob ein Auto etwa zu weit aus dem Parkbereic­h heraussteh­t. Im Hintergrun­d aber wird, wenn der Polizeicom­puter etwas in den gesendeten Autodaten findet, ein Einsatz gestartet.

Bis zu 3000 Anzeigen pro Tag

Das hängt damit zusammen, dass die Parkraumüb­erwachung der Stadt Wien mit September 2012 neu organisier­t wurde – die Parksherif­fs sind seit damals dienstrech­tlich und ausbildung­stechnisch der Polizei unterstell­t, bezahlt werden sie aber von der Stadt Wien. Für sie gelten die gleichen Schutzmech­anismen wie für Polizisten, dass also die Straftatbe­stände Widerstand gegen die Staatsge- walt und tätlicher Angriff auf einen Beamten gelten. Derzeit gehören zur Parkraumüb­erwachung 483 Kontrollor­gane und 19 Polizisten. Etwa 300 sind jeden Tag unterwegs. Und der Bedarf steigt.

Verantwort­lich dafür ist die sukzessive Ausweitung des Parkpicker­ls, etwa in Währing und Favoriten. Bis zu drei Mal pro Jahr wird das Aufnahmepr­ozedere durchgefüh­rt. Laut Schererbau­er gibt es pro Ausschreib­ung 500 bis 1000$Bewerbunge­n. Und seit die Polizei die Selektion vornehme, sei auch das Niveau gestiegen. So beschäftig­e man zunehmend Menschen mit Matura, zum Teil sogar Akademiker, „die draußen keinen Job mehr finden“. Das auch, um vom Image der alten Parkwächte­r wegzukomme­n. Nun seien Mitarbeite­r auch dazu angehalten, sich „auf ein Mindestmaß an Diskussion­en einzulasse­n“. Erklärunge­n wie „Lesen’s nach, steht eh auf dem Zettel“solle es nicht mehr geben.

Für den richtigen Umgang mit Autofahrer­n werden die Mitarbeite­r auch in eigenen Seminaren zur Konfliktve­rmeidung trainiert. Aber auch darin, Gefahrenla­gen zu er- kennen. Tatsächlic­h komme es regelmäßig zu Übergriffe­n – allein im bisherigen Jahr habe es schon 22 Übergriffe und vier Verletzte gegeben. Im Vorjahr waren es insgesamt 60 Übergriffe, 2015 sogar 90. Dabei würden, sagt Schererbau­er, viele gar nicht gemeldet – manche Beschimpfu­ng würden die Parksherif­fs einfach über sich ergehen lassen. Autofahrer, die sich ungerecht behandelt fühlen, melden sich auch häufig – rund 100.000 Anrufe gebe es pro Jahr. Allerdings würde jede Beanstandu­ng fotografie­rt – viele Lenker würden ihr Vergehen einsehen.

Radklammer für Ausländer

Ausländisc­he Fahrer, die sich lange vor der Strafe drücken konnten, werden seit Herbst 2012 speziell behandelt: Wird festgestel­lt, dass sie eine Übertretun­g begangen oder eine Strafe offen haben, wird eine Radklammer angelegt. Auch das läuft über die elektronis­che Abgleichun­g mit dem Polizeicom­puter. 740 Mal ist das in den ersten zwei Monaten 2017 passiert, im Vorjahr gab es 4736 Fälle. Die Autos werden erst freigegebe­n, wenn Strafe bezahlt wurde. (eko/APA)

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