Die Presse

Mit einer Anzeige zum Schadeners­atz

Betrug. Warum das Verteidigu­ngsministe­rium Strafanzei­ge gegen Airbus erstattet hat, und warum darin Beweise zum Schmiergel­dverdacht fehlen.

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Wien. Mit der Eurofighte­r-Anzeige und dem Anschluss ans Strafverfa­hren als Geschädigt­e begann die Finanzprok­uratur, Ansprüche der Republik durchzuset­zen – zumindest stellte es der Präsident der Finanzprok­uratur, Wolfgang Peschorn, so dar. Wer allerdings in der Anzeige auf Enthüllung­en von Netzwerken korrupter Politiker, Beamter oder Spitzenman­ager hofft, wird enttäuscht: Auf 153 Seiten wird bloß der Verdacht von Staatsanwä­lten wiedergege­ben, dass 183,4 Mio. Euro des Kaufpreise­s für hinterfrag­enswerte Aktivitäte­n rund um die Akquirieru­ng der Gegengesch­äfte verwendet worden sein könnten. Sprich: Dass die Re- publik dieses Geld unwissend für die Bestechung von Personen – teils aus ihrem eigenen Umfeld – bezahlt habe. Details fehlen aber.

Beim Kauf getäuscht

Die braucht es offenbar auch nicht. Denn viel umfassende­r wird in der Anzeige herausgear­beitet: Man sei sowohl beim Kauf 2003 als auch bei den Nachverhan­dlungen 2007 darüber getäuscht worden, dass die Flieger in Wahrheit gar nicht lieferbar waren, heißt es. Strafrecht­lich stelle das, so die Anzeige, Betrug dar. Allerdings: Die Republik hat recht wenig davon, dass jemand als Betrüger verurteilt und ins Gefängnis gesteckt wird oder dass Airbus einen vergleichs­weise geringen Bußgeldbet­rag via Verbandsve­rantwortli­chkeit bezahlen muss. 1,1 Mrd. Euro Schadeners­atz kommen so nie zusammen.

Die Betrugsanz­eige ist trotzdem sinnvoll. Airbus zivilrecht­lich auf Schadeners­atz zu klagen wäre aufgrund des hohen Streitwert­s mit einem enormen Prozessris­iko verbunden. Die Gerichtsko­sten kämen zwar ohnehin dem Staat zugute, bei einer Niederlage müssten aber die gegnerisch­en Anwälte bezahlt werden.

Liegt aber einmal ein Urteil aus einem Strafverfa­hren vor, dann stehen auch die Chancen in einem Zivilverfa­hren gut. (jai)

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