Nd um die Fristlose
Hochgehen – das zeigte erst kürzlich der Eklat rund heiklen Situation rechtens? Und was geht zu weit?
War die private Nutzung von Handy und Laptop erlaubt, hat der ExMitarbeiter ein Anrecht auf seine privaten Dokumente. Üblich ist, dass er sie unter Aufsicht auf einen Stick laden darf oder die IT-Abteilung das übernimmt. War die Privatnutzung verboten, könne man es dem Arbeitgeber kaum vorwerfen, wenn er einfach alle Inhalte löscht, sagt Nitzl. „Dann durfte er ja davon ausgehen, dass sich nichts Privates auf den Geräten befindet.“Einsehen darf er Privates aber auch dann nicht. Generell sind beide Seiten gut beraten, Berufliches und Privates strikt zu trennen. Freilich kann die Abgrenzung strittig sein: „Vertriebsmitarbeiter argumentieren oft, dass sie mit ihren Kunden auch privat befreundet sind und die Kontaktdaten deshalb brauchen.“Derlei landet oft vor Gericht – mit ungewissem Ausgang. Dann muss er den Arbeitsplatz trotzdem räumen und das Firmen- eigentum zurückgeben. Denn eine Entlassung ist im Normalfall sofort wirksam (Ausnahme: Mitarbeiter mit Entlassungsschutz, etwa während der Elternteilzeit). Das gilt auch, wenn sie ungerechtfertigt ist. Dagegen wehren kann man sich nur vor Gericht. Wurde man im Krankenstand entlassen und erweist sich das als unberechtigt, muss der Arbeitgeber das Entgelt jedenfalls bis zum Ende des Krankenstandes (bzw. bis zum vorherigen Ende seiner Entgeltfortzahlungspflicht) weiterzahlen. Komplexe Sachverhalte darf und muss der Arbeitgeber prüfen, bevor er eine Entlassung ausspricht. Das verletzt seine Pflicht, sofort zu handeln, nicht. Meist sei es jedoch ratsam, den Arbeitnehmer dienstfrei zu stellen, sagt Nitzl. Sein Entgelt steht ihm dann weiterhin zu, die Zeit darf ihm auch nicht auf seinen Urlaub angerechnet werden. Wird man einfach „auf Urlaub“geschickt – was in solchen Situationen immer wieder vorkommt – darf man das ablehnen.