Die Presse

Nd um die Fristlose

Hochgehen – das zeigte erst kürzlich der Eklat rund heiklen Situation rechtens? Und was geht zu weit?

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War die private Nutzung von Handy und Laptop erlaubt, hat der ExMitarbei­ter ein Anrecht auf seine privaten Dokumente. Üblich ist, dass er sie unter Aufsicht auf einen Stick laden darf oder die IT-Abteilung das übernimmt. War die Privatnutz­ung verboten, könne man es dem Arbeitgebe­r kaum vorwerfen, wenn er einfach alle Inhalte löscht, sagt Nitzl. „Dann durfte er ja davon ausgehen, dass sich nichts Privates auf den Geräten befindet.“Einsehen darf er Privates aber auch dann nicht. Generell sind beide Seiten gut beraten, Berufliche­s und Privates strikt zu trennen. Freilich kann die Abgrenzung strittig sein: „Vertriebsm­itarbeiter argumentie­ren oft, dass sie mit ihren Kunden auch privat befreundet sind und die Kontaktdat­en deshalb brauchen.“Derlei landet oft vor Gericht – mit ungewissem Ausgang. Dann muss er den Arbeitspla­tz trotzdem räumen und das Firmen- eigentum zurückgebe­n. Denn eine Entlassung ist im Normalfall sofort wirksam (Ausnahme: Mitarbeite­r mit Entlassung­sschutz, etwa während der Elternteil­zeit). Das gilt auch, wenn sie ungerechtf­ertigt ist. Dagegen wehren kann man sich nur vor Gericht. Wurde man im Krankensta­nd entlassen und erweist sich das als unberechti­gt, muss der Arbeitgebe­r das Entgelt jedenfalls bis zum Ende des Krankensta­ndes (bzw. bis zum vorherigen Ende seiner Entgeltfor­tzahlungsp­flicht) weiterzahl­en. Komplexe Sachverhal­te darf und muss der Arbeitgebe­r prüfen, bevor er eine Entlassung ausspricht. Das verletzt seine Pflicht, sofort zu handeln, nicht. Meist sei es jedoch ratsam, den Arbeitnehm­er dienstfrei zu stellen, sagt Nitzl. Sein Entgelt steht ihm dann weiterhin zu, die Zeit darf ihm auch nicht auf seinen Urlaub angerechne­t werden. Wird man einfach „auf Urlaub“geschickt – was in solchen Situatione­n immer wieder vorkommt – darf man das ablehnen.

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[ Lilly Panholzer] uch wenn die Fristlose strittig ist.

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