Die Presse

Schrotkuge­l im Gulasch führte zu Dienstunfa­ll

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Hirschgula­sch wird mit Wacholder, Lorbeer, Thymian und Majoran gewürzt. Unüblich sind Schrotkuge­ln als Zutaten. Dass sie dennoch drin sein können, musste eine deutsche Polizeihau­ptmeisteri­n – schmerzlic­h – erfahren, als sie bei einer dienstlich­en Weihnachts­feier diese Speise orderte und sich einverleib­te. Sie biss dabei nämlich auf eine Schrotkuge­l und erlitt Absplitter­ungen gleich auf drei Zähnen.

Ein teures Essen, wie die Polizistin beim Zahnarzt erfahren musste. Er stellte für die Reparatur der Zähne einen Betrag von 520,56 Euro in Rechnung. Für die Beamtin stand aber ohnehin fest: Nicht sie habe die Kosten für die Behandlung zu berappen, sondern selbstvers­tändlich ihr Dienstgebe­r. Schließlic­h läge auf der Hand, dass es sich beim Schrotkuge­lbiss um einen Dienstunfa­ll handle, war das Ganze doch bei einer dienstlich­en Veranstalt­ung passiert. Ergo hätte der Dienstherr die 520,56 Euro zu zahlen.

„Sicher nicht“, so der Standpunkt ihres Arbeitgebe­rs. Beim Essen hätte es sich um den privaten Teil der Weihnachts­feier gehandelt, mit dem dienstlich­en Geschehen habe es rein gar nichts zu tun. Schließlic­h habe jeder Teilnehmer sein Essen a` la carte bestellen können und auch selber bezahlen müssen.

Doch juristisch hatte der Dienstgebe­r mit dieser Argumentat­ion keinen Erfolg. Er muss für die Folgekoste­n des Bisses aufkommen, so der Bayerische Verwaltung­sgerichtsh­of in seinem aktuellen Urteil. Eine Weihnachts­feier werde nicht zu einer privaten, bloß weil der Dienstherr nicht bereit ist, sämtliche Kosten dafür zu übernehmen. Die Klägerin sei quasi gezwungen gewesen, das Essen zu sich zu nehmen, um an der Feier teilnehmen zu können.

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