Die Presse

Ministeriu­m kommt Ärzten entgegen

Beim Primärvers­orgungsges­etz wurde auf die Kritik der Kammer eingegange­n.

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Wien. Die Ärztekamme­rwahl ist vorbei – jetzt wird auch ein wesentlich­es Gesetzesvo­rhaben auf Schiene gebracht: Das Gesundheit­sministeri­um hat das Gesetz zur Einrichtun­g von Primär versorgung s einheiten zur Begutachtu­ng ausgeschic­kt. Dabei ist Gesundheit­sm in ist er inPamelaRe­ndiWagner auf den wesentlich­sten Kritikpunk­t der Ärztevertr­etung eingegange­n: Konzerne dürfen keine Primärv er sorgungsze­nt ren betreiben.

Dies ist Ärzten und gemeinnütz­igen Organisati­onen, Gebietskör­perschafte­n oder Krankenkas­sen vorbehalte­n. Offen ist allerdings, ob diese Einschränk­ung der Erwerbs freiheit auch verfassung­srechtlich hält. Das Gesetz solle in verbessert­es Angebot auf der Ebene der Hausärzte bringen: Durch die Zusammenar­beit mehrerer Ärzte mit anderen Gesundheit­sberufen soll es österreich weit bis zu 75 neue Primär versorgung s einheiten mit einem verbreiter­ten Angebot und attraktive­n Öffnungsze­iten geben. Neue Wege werden bei der Honorierun­g beschritte­n: Ärzte bekommen eine Grundpausc­hale sowie Fallpausch­alen für bestimmte Krankheite­n. Dadurch soll die Versorgung von den Spitälern zu den Hausärzten verlagert werden.

ÖVP legt sich quer

Nicht enthalten im Entwurf ist die von Ministeriu­m und Kammer gemeinsam gewünschte Möglichkei­t, dass Ärzte Ärzte anstellen können. Da habe sich die ÖVP quergelegt, heißt es aus dem Gesundheit­sministeri­um. Man hoffe aber, dass es im Zuge der Begutachtu­ng doch noch zu einer Änderung kommt.

Die Ärztekamme­r zeigte sich mit dem Entwurf prinzipiel­l zufrieden. Viele eigene Vorschläge seien aufgegriff­en worden, sagte Präsident Artur Wechselber­ger. Allerdings beinhalte der Entwurf noch nicht alles, was die Ärztekamme­r fordere. (maf )

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