Ministerium kommt Ärzten entgegen
Beim Primärversorgungsgesetz wurde auf die Kritik der Kammer eingegangen.
Wien. Die Ärztekammerwahl ist vorbei – jetzt wird auch ein wesentliches Gesetzesvorhaben auf Schiene gebracht: Das Gesundheitsministerium hat das Gesetz zur Einrichtung von Primär versorgung s einheiten zur Begutachtung ausgeschickt. Dabei ist Gesundheitsm in ist er inPamelaRendiWagner auf den wesentlichsten Kritikpunkt der Ärztevertretung eingegangen: Konzerne dürfen keine Primärv er sorgungszent ren betreiben.
Dies ist Ärzten und gemeinnützigen Organisationen, Gebietskörperschaften oder Krankenkassen vorbehalten. Offen ist allerdings, ob diese Einschränkung der Erwerbs freiheit auch verfassungsrechtlich hält. Das Gesetz solle in verbessertes Angebot auf der Ebene der Hausärzte bringen: Durch die Zusammenarbeit mehrerer Ärzte mit anderen Gesundheitsberufen soll es österreich weit bis zu 75 neue Primär versorgung s einheiten mit einem verbreiterten Angebot und attraktiven Öffnungszeiten geben. Neue Wege werden bei der Honorierung beschritten: Ärzte bekommen eine Grundpauschale sowie Fallpauschalen für bestimmte Krankheiten. Dadurch soll die Versorgung von den Spitälern zu den Hausärzten verlagert werden.
ÖVP legt sich quer
Nicht enthalten im Entwurf ist die von Ministerium und Kammer gemeinsam gewünschte Möglichkeit, dass Ärzte Ärzte anstellen können. Da habe sich die ÖVP quergelegt, heißt es aus dem Gesundheitsministerium. Man hoffe aber, dass es im Zuge der Begutachtung doch noch zu einer Änderung kommt.
Die Ärztekammer zeigte sich mit dem Entwurf prinzipiell zufrieden. Viele eigene Vorschläge seien aufgegriffen worden, sagte Präsident Artur Wechselberger. Allerdings beinhalte der Entwurf noch nicht alles, was die Ärztekammer fordere. (maf )