Die Presse

Fremdenrec­ht: Wohnsitzpf­licht und Beugehaft

Teil zwei der Asylnovell­e ist nun in Begutachtu­ng.

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Wien. Auf die groben Neuerungen einigten sich SPÖ und ÖVP schon im Jänner, über die genaue Umsetzung verhandelt­en sie etwas länger: Gestern, Freitag, schickte die Regierung ihren Gesetzesvo­rschlag für die Novelle des Fremdenrec­hts in den Nationalra­t.

Das ist bereits Teil zwei eines größeren Asyl-Pakets: Der erste Teil liegt seit Längerem im Parlament, er sieht unter anderem härtere Strafen für illegale Einwanderu­ng und eine längere Dauer der Schubhaft vor. Der zweite Teil soll nun als Abänderung­santrag eingebrach­t werden. Der ältere Gesetzesvo­rschlag wird also aktualisie­rt. Eine Begutachtu­ng gibt es aber auch für diese Maßnahmen: Bis zum 18. Mai kann man Stellungna­hmen einbringen.

Grundsätzl­ich ist eine striktere Handhabe bei Abschiebun­gen geplant. Eine Beugehaft soll verhängt werden können – wenn ein Ausreisepf­lichtiger Leistungen verweigert, die nur er erbringen kann. Zum Beispiel eine Unterschri­ft bei einem Antrag für ein Heimreisez­ertifikat. Vorgesehen ist unter anderem eine Wohnsitzpf­licht für Asylwerber. (ib)

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