Fremdenrecht: Wohnsitzpflicht und Beugehaft
Teil zwei der Asylnovelle ist nun in Begutachtung.
Wien. Auf die groben Neuerungen einigten sich SPÖ und ÖVP schon im Jänner, über die genaue Umsetzung verhandelten sie etwas länger: Gestern, Freitag, schickte die Regierung ihren Gesetzesvorschlag für die Novelle des Fremdenrechts in den Nationalrat.
Das ist bereits Teil zwei eines größeren Asyl-Pakets: Der erste Teil liegt seit Längerem im Parlament, er sieht unter anderem härtere Strafen für illegale Einwanderung und eine längere Dauer der Schubhaft vor. Der zweite Teil soll nun als Abänderungsantrag eingebracht werden. Der ältere Gesetzesvorschlag wird also aktualisiert. Eine Begutachtung gibt es aber auch für diese Maßnahmen: Bis zum 18. Mai kann man Stellungnahmen einbringen.
Grundsätzlich ist eine striktere Handhabe bei Abschiebungen geplant. Eine Beugehaft soll verhängt werden können – wenn ein Ausreisepflichtiger Leistungen verweigert, die nur er erbringen kann. Zum Beispiel eine Unterschrift bei einem Antrag für ein Heimreisezertifikat. Vorgesehen ist unter anderem eine Wohnsitzpflicht für Asylwerber. (ib)