RH prüfte: Lob, Tadel für Parkpickerl
Studie. Der Rechnungshof hat die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung 2012 unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: grundsätzliches Lob, aber Kritik an vielen Details der Durchführung.
Wien. Der Rechnungshof (RH) hat die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung im Jahr 2012 in Wien eingehend geprüft und das ambivalente Ergebnis gestern, Freitag, veröffentlicht: Einerseits gab es grundsätzlich Lob an der Maßnahme; es wird im Bericht betont, dass sich die Parkraumauslastung in den Bezirken mit Parkpickerl deutlich verringert habe und der Anteil der nicht aus Wien stammenden Fahrzeuge zurückging. Andererseits wurde auch Kritik an vielen Details der Durchführung geübt.
Die Opposition bewertete den RH-Bericht weitgehend negativ. VP-Klubobmann Manfred Juraczka meinte, dass die Studie erneut beweise, dass das System der Parkraumbewirtschaftung grundsätzlich auf neue Beine gestellt werden müsse. Und Neos-Verkehrssprecherin Bettina Emmerling übte Kritik daran, dass die Wiener Parkraumbewirtschaftung undurchschaubar und alles andere als evidenzbasiert sei. Vor allem in den Außenbezirken bedürfe es eines neuen Modells der Parkraumbewirtschaftung mit mehr Flexibilisierung.
Ziele wurden erfüllt
Positiv hob der RH jedenfalls hervor, dass sich die Verkehrsmittelwahl der Wiener in den betroffenen Bezirken grundsätzlich im Sinne der im Masterplan Verkehr definierten Ziele verändert habe. Eine Verlagerung des Pendlerverkehrs zugunsten des öffentlichen Verkehrs gelang laut den vorlie- genden Daten nicht; nach Einführung der Parkraumbewirtschaftung lagen keine aktuellen Daten vor. Es müssten aber auch realistische Zielwerte bezüglich der Pendler definiert werden. Kritisiert wird in dem Zusammenhang auch, dass „die Realisierung von Park-&-Ride-Stellplätzen und der Stellplatzrückbau an der Oberfläche hinter den Planungen lagen“.
Der RH legte auch ein interessantes Detail offen: Die Vereinbarung gemäß Art. 15a BVG zwi- schen der Bundesregierung und dem Land Wien über die Parkraumüberwachung in Wien trat erst ein halbes Jahr nach der Übertragung der Zuständigkeit zur Überwachung der Kurzparkzonen auf die Landespolizeidirektion Wien in Kraft.
Damit konnten die Festlegungen „betreffend die Aufgabenwahrnehmung der Verkehrsüberwacher und die Schaffung organisatorischer Strukturen für die Zusammenarbeit zwischen den Ver- tragsparteien auf diesem Gebiet erst verspätet verrechtlicht werden“, heißt es.
Die RH-Prüfer fordern auch eine bessere Dokumentation: So sollten die Daten über die Auslastung der Park-&-Ride-Anlagen in Wien jährlich aktualisiert werden, die jeweils aktualisierten Daten der Länder Burgenland und Niederösterreich sollten eingeholt werden. Weiters sollten Daten über die Auslastung der Wohnsammelgaragen und gewerblichen Garagen erhoben werden.
„Wirtschaftliche Nachteile“
Ein wichtiger Punkt im RH-Bericht betrifft die Vergabe. Kritisiert wird, dass bei Vergabeverfahren für Schlosserarbeiten und Verkehrszeichenaufstellung nur ein kleiner Bieterkreis vorhanden war, der regelmäßig Rahmenverträge erhielt. Insbesondere stößt sich der RH auch daran, dass die Aufstellung der erforderlichen Verkehrszeichen für die Parkraumbewirtschaftung nicht neu ausgeschrieben, sondern aufgrund von bestehenden Rahmenverträgen bestellt wurde. Nur so konnte der Zeitplan eingehalten werden. Dadurch waren wirtschaftliche Nachteile für die Stadt „nicht auszuschließen“.
In einer Stellungnahme verspricht die Stadt, die Empfehlung des RH hinsichtlich messbarer Erfolgsmaßstäbe aufzugreifen und die Verankerung von Zielwerten für die Stellplatzauslastung in ihren verkehrspolitischen Programmen zu prüfen. (APA, red.)