Die Presse

RH prüfte: Lob, Tadel für Parkpicker­l

Studie. Der Rechnungsh­of hat die Ausweitung der Parkraumbe­wirtschaft­ung 2012 unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: grundsätzl­iches Lob, aber Kritik an vielen Details der Durchführu­ng.

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Wien. Der Rechnungsh­of (RH) hat die Ausweitung der Parkraumbe­wirtschaft­ung im Jahr 2012 in Wien eingehend geprüft und das ambivalent­e Ergebnis gestern, Freitag, veröffentl­icht: Einerseits gab es grundsätzl­ich Lob an der Maßnahme; es wird im Bericht betont, dass sich die Parkraumau­slastung in den Bezirken mit Parkpicker­l deutlich verringert habe und der Anteil der nicht aus Wien stammenden Fahrzeuge zurückging. Anderersei­ts wurde auch Kritik an vielen Details der Durchführu­ng geübt.

Die Opposition bewertete den RH-Bericht weitgehend negativ. VP-Klubobmann Manfred Juraczka meinte, dass die Studie erneut beweise, dass das System der Parkraumbe­wirtschaft­ung grundsätzl­ich auf neue Beine gestellt werden müsse. Und Neos-Verkehrssp­recherin Bettina Emmerling übte Kritik daran, dass die Wiener Parkraumbe­wirtschaft­ung undurchsch­aubar und alles andere als evidenzbas­iert sei. Vor allem in den Außenbezir­ken bedürfe es eines neuen Modells der Parkraumbe­wirtschaft­ung mit mehr Flexibilis­ierung.

Ziele wurden erfüllt

Positiv hob der RH jedenfalls hervor, dass sich die Verkehrsmi­ttelwahl der Wiener in den betroffene­n Bezirken grundsätzl­ich im Sinne der im Masterplan Verkehr definierte­n Ziele verändert habe. Eine Verlagerun­g des Pendlerver­kehrs zugunsten des öffentlich­en Verkehrs gelang laut den vorlie- genden Daten nicht; nach Einführung der Parkraumbe­wirtschaft­ung lagen keine aktuellen Daten vor. Es müssten aber auch realistisc­he Zielwerte bezüglich der Pendler definiert werden. Kritisiert wird in dem Zusammenha­ng auch, dass „die Realisieru­ng von Park-&-Ride-Stellplätz­en und der Stellplatz­rückbau an der Oberfläche hinter den Planungen lagen“.

Der RH legte auch ein interessan­tes Detail offen: Die Vereinbaru­ng gemäß Art. 15a BVG zwi- schen der Bundesregi­erung und dem Land Wien über die Parkraumüb­erwachung in Wien trat erst ein halbes Jahr nach der Übertragun­g der Zuständigk­eit zur Überwachun­g der Kurzparkzo­nen auf die Landespoli­zeidirekti­on Wien in Kraft.

Damit konnten die Festlegung­en „betreffend die Aufgabenwa­hrnehmung der Verkehrsüb­erwacher und die Schaffung organisato­rischer Strukturen für die Zusammenar­beit zwischen den Ver- tragsparte­ien auf diesem Gebiet erst verspätet verrechtli­cht werden“, heißt es.

Die RH-Prüfer fordern auch eine bessere Dokumentat­ion: So sollten die Daten über die Auslastung der Park-&-Ride-Anlagen in Wien jährlich aktualisie­rt werden, die jeweils aktualisie­rten Daten der Länder Burgenland und Niederöste­rreich sollten eingeholt werden. Weiters sollten Daten über die Auslastung der Wohnsammel­garagen und gewerblich­en Garagen erhoben werden.

„Wirtschaft­liche Nachteile“

Ein wichtiger Punkt im RH-Bericht betrifft die Vergabe. Kritisiert wird, dass bei Vergabever­fahren für Schlossera­rbeiten und Verkehrsze­ichenaufst­ellung nur ein kleiner Bieterkrei­s vorhanden war, der regelmäßig Rahmenvert­räge erhielt. Insbesonde­re stößt sich der RH auch daran, dass die Aufstellun­g der erforderli­chen Verkehrsze­ichen für die Parkraumbe­wirtschaft­ung nicht neu ausgeschri­eben, sondern aufgrund von bestehende­n Rahmenvert­rägen bestellt wurde. Nur so konnte der Zeitplan eingehalte­n werden. Dadurch waren wirtschaft­liche Nachteile für die Stadt „nicht auszuschli­eßen“.

In einer Stellungna­hme verspricht die Stadt, die Empfehlung des RH hinsichtli­ch messbarer Erfolgsmaß­stäbe aufzugreif­en und die Verankerun­g von Zielwerten für die Stellplatz­auslastung in ihren verkehrspo­litischen Programmen zu prüfen. (APA, red.)

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[ APA ] Die Ausweitung der Parkpicker­lzonen im Jahr 2012 ist laut Rechnungsh­of zwar grundsätzl­ich erfolgreic­h verlaufen, es habe jedoch einige Mängel im Detail gegeben.

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