Die Presse

Es geht um eine Frage der Familienpo­litik

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„Die EU-Freiheiten sind nicht verhandelb­ar“, Interview mit Sorin Grindeanu, von Julia Raabe und Rainer Nowak, 12. 5. Der rumänische Premiermin­ister verweist zur Frage der von der österreich­ischen Regierung beabsichti­gten Kürzung der Familienbe­ihilfe für in Rumänien lebende Kinder auf die vier Grundfreih­eiten in der EU: Personenfr­eizügigkei­t, Dienstleis­tungsfreih­eit und freier Zahlungsve­rkehr bzw. Kapitalver­kehr.

„Die Presse“sieht einen davon abweichend­en Standpunkt der österreich­ischen Bundesregi­erung. Das entspricht nicht den Tatsachen. In Wahrheit verletzt Öster- reichs Politik nicht die Dienstleis­tungsfreih­eit. Es geht vielmehr um eine Frage der Familienpo­litik und der steuerlich­en Berücksich­tigung der Familie. Hier ist Österreich der EU um einiges voraus.

Österreich sieht für Familien den Familienlo­hn vor. Da dem Arbeitgebe­r jedoch wirtschaft­lich nicht zugemutet werden kann, die Arbeitnehm­er je nachdem verschiede­n zu entlohnen, und auch durch steuerlich­e Maßnahmen (z. B. bei geringem Lohn) eine steuerlich­e Entlastung nicht ausreichen würde, erfolgt der Ausgleich über den Familienla­stenAusgle­ichsfonds, der von den Lohnsummen der Arbeitgebe­r gespeist wird.

Aus diesem Fonds wird die Familienbe­ihilfe gezahlt, für den nicht das Dienstleis­tungsentge­lt des Arbeitgebe­rs, sondern allein der Unterhalts­anspruch des Arbeitnehm­ers maßgebend ist. Zuständig ist daher nicht der Sozialmini­ster, sondern die Familienmi­nisterin. RegRat Wilfried Strobl, 1110 Wien

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