Fragezeichen für die letzten Termine im U-Ausschuss
Lassen sich Präsident oder Kanzler Zeit, um Zeugenbefragungen zu retten?
Wien. Wie weit wird der Eurofighter-Untersuchungsausschuss mit seinen Zeugenbefragungen tatsächlich kommen? Diese Frage ist auch nach der Einigung aller Parteien auf einen neuen Fahrplan noch offen. Diese Woche wurden zu den neun bereits fixierten Terminen noch fünf weitere vereinbart. Aber: Sechs der 14 Befragungstermine sind im Juli angesetzt, der letzte am 12. Juli. Sie könnten den Neuwahlen zum Opfer fallen. Denn die Neuwahlen sollen Ende Juni beschlossen werden, und mit Kundmachung des Neuwahlbeschlusses muss der U-Ausschuss seine Beweisaufnahme einstellen.
Um die letzten U-Ausschuss-Tage noch zu retten, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder fällt der Neuwahlbeschluss nicht in der letzten Tagungswoche im Juni, sondern bei einer Sondersitzung im Juli, was vom Fristenlauf her durchaus möglich wäre. Auch dann ginge sich der Wahltermin 15. Oktober noch aus. Oder aber die Kundmachung des Gesetzesbeschlusses verzögert sich.
Wer verzögert seine Unterschrift?
Formal sieht das so aus, dass der Gesetzesbeschluss noch von drei Amtsträgern unterzeichnet werden muss: von der Nationalratspräsidentin, vom Bundespräsidenten und vom Bundeskanzler. Danach erst wird er im Amtsblatt kundgemacht. Wenn zumindest einer der Beteiligten etwas länger braucht, könnten sich Befragungen bis zum 12. Juli ausgehen. In der Präsidentschaftskanzlei hat man aber bereits erklärt, dass die Gesetze wie üblich „ohne unnötige Verzögerung“unterzeichnet würden.
Gestartet werden die Befragungen kommende Woche: Am Mittwoch ist der Chef der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, im U-Ausschuss, am Donnerstag Ex-Verteidigungsminister Norbert Darabos. (maf )