Nach (kurzer) Flucht: Innsbrucker Gericht auf dem Prüfstand
Das Justizressort überlegt, Fenster in Gerichtssälen verriegeln zu lassen.
Wien/Innsbruck. Nach der zwar vollendeten, aber nur eine halbe Stunde währenden Flucht eines 26-Jährigen aus Kroatien, gegen den wegen Raubüberfällen auf Frauen in Tiefgaragen und zweifachen Mordversuchs ermittelt wird, wartet das Justizressort auf den Bericht aus Innsbruck. Eine Konsequenz aus dem Vorfall könnte die Anweisung sein, Gerichtssaalfenster verriegeln zu lassen.
Wie berichtet war dem als gefährlich geltenden, von drei Justizwachebeamten begleiteten Angeklagten ein Sprung aus einem Gerichtssaalfenster des Landesgerichts Innsbruck gelungen. In der Innenstadt konnte er von einem Polizeigroßaufgebot wieder geschnappt werden.
„Wir prüfen, ob es ein Fehlverhalten der Justizwache war oder ob es an organisatorischen Dingen lag“, sagte die Sprecherin des Justizressorts, Britta TichyMartin, am Montag. Die (leicht umsetzbare) Variante „Fenstersicherung“sei zu überlegen. Das Anlegen von Handfesseln für die gesamte Dauer der Verhandlung ist ohne besonderen Grund grundsätzlich nicht erlaubt. Denn die Strafprozessordnung regelt, dass der Angeklagte „ungefesselt“im Saal zu erscheinen hat.
Wiener Prozess um Flucht
Das Thema Flucht beschäftigt auch das Landesgericht für Strafsachen in Wien: Morgen, Mittwoch, muss sich ein 19-jähriger Tschetschene wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt verantworten.
Er hat versucht, drei Justizwachebeamten bei einem Transport in den Justizpalast davonzulaufen. Schon davor hat er Fluchtversuche unternommen.