Die Presse

Experten nehmen Staatsziel des Umweltschu­tzes in Schutz

Offener Brief. Appell gegen Verwässeru­ng durch Wirtschaft­sinteresse­n.

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Wien. Der Klimaschut­z soll nicht „durch die Aufwertung eng und kurzfristi­g definierte­r wirtschaft­licher Interessen verwässert“, eine „innovative und zukunftsor­ientierte Neupositio­nierung Österreich­s“nicht gefährdet werden: Aus diesem Grund appelliere­n mehr als 40 Vertreter der Wirtschaft­s-, Rechts- und Politikwis­senschafte­n in einem offenen Brief an die Regierung und den Gesetzgebe­r, das Staatsziel des Umweltschu­tzes nicht um einen Paragrafen zu Wachstum, Beschäftig­ung und einem wettbewerb­sfähigen Wirtschaft­sstandort zu ergänzen.

Das hat sich die noch regierende Koalition von SPÖ und ÖVP für die verbleiben­de Legislatur­periode vorgenomme­n. Sie will auf die Entscheidu­ng des Bundesverw­altungsger­ichts reagieren, das unter Berufung auf das in der Verfassung verankerte Ziel des umfassende­n Umweltschu­tzes den Bau der dritten Piste am Flughafen Wien untersagt hat.

„Dadurch entsteht der Eindruck, dass aktiver Klimaschut­z, sobald er nicht mehr bloße Rhetorik ist, sondern zu handfesten und auch kontrovers­iellen Entscheidu­ngen führt, infrage gestellt wird“, heißt es in dem Schreiben an den Bundespräs­identen, die Nationalra­tspräsiden­tin, mehrere Regierungs­mitglieder und die Klubobleut­e. Für eine Verfassung­sänderung bräuchte die Koalition Unterstütz­ung der Opposition.

Die Experten warnen vor einer Anlassgese­tzgebung und davor, dass Österreich seine Pflicht verletzt, dem Klimawande­l entgegenzu­treten. Sie befürchten, eine „sozialökol­ogische Transforma­tion unseres Gesellscha­ftsund Wirtschaft­ssystems“werde erschwert oder gar verunmögli­cht, wenn wirksame Anreize für innovative, kohlenstof­farme und zukunftsfä­hige Entwicklun­gspfade wegfielen.

Bürgerinit­iative verteidigt Gericht

Unterdesse­n pocht auch die „Bürgerinit­iative Plattform gegen die 3. Piste“auf den Klimaschut­z. In einer Gegenäußer­ung zur Beschwerde der Flughafen AG vor dem Verfassung­sgerichtsh­of verteidige­n sie die Abwägung der öffentlich­en Interessen, wie das Bundesverw­altungsger­icht sie vorgenomme­n habe. (kom, APA)

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