Experten nehmen Staatsziel des Umweltschutzes in Schutz
Offener Brief. Appell gegen Verwässerung durch Wirtschaftsinteressen.
Wien. Der Klimaschutz soll nicht „durch die Aufwertung eng und kurzfristig definierter wirtschaftlicher Interessen verwässert“, eine „innovative und zukunftsorientierte Neupositionierung Österreichs“nicht gefährdet werden: Aus diesem Grund appellieren mehr als 40 Vertreter der Wirtschafts-, Rechts- und Politikwissenschaften in einem offenen Brief an die Regierung und den Gesetzgeber, das Staatsziel des Umweltschutzes nicht um einen Paragrafen zu Wachstum, Beschäftigung und einem wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort zu ergänzen.
Das hat sich die noch regierende Koalition von SPÖ und ÖVP für die verbleibende Legislaturperiode vorgenommen. Sie will auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts reagieren, das unter Berufung auf das in der Verfassung verankerte Ziel des umfassenden Umweltschutzes den Bau der dritten Piste am Flughafen Wien untersagt hat.
„Dadurch entsteht der Eindruck, dass aktiver Klimaschutz, sobald er nicht mehr bloße Rhetorik ist, sondern zu handfesten und auch kontroversiellen Entscheidungen führt, infrage gestellt wird“, heißt es in dem Schreiben an den Bundespräsidenten, die Nationalratspräsidentin, mehrere Regierungsmitglieder und die Klubobleute. Für eine Verfassungsänderung bräuchte die Koalition Unterstützung der Opposition.
Die Experten warnen vor einer Anlassgesetzgebung und davor, dass Österreich seine Pflicht verletzt, dem Klimawandel entgegenzutreten. Sie befürchten, eine „sozialökologische Transformation unseres Gesellschaftsund Wirtschaftssystems“werde erschwert oder gar verunmöglicht, wenn wirksame Anreize für innovative, kohlenstoffarme und zukunftsfähige Entwicklungspfade wegfielen.
Bürgerinitiative verteidigt Gericht
Unterdessen pocht auch die „Bürgerinitiative Plattform gegen die 3. Piste“auf den Klimaschutz. In einer Gegenäußerung zur Beschwerde der Flughafen AG vor dem Verfassungsgerichtshof verteidigen sie die Abwägung der öffentlichen Interessen, wie das Bundesverwaltungsgericht sie vorgenommen habe. (kom, APA)