Die Presse

Gesunder Traubenzuc­ker?

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Verbotene Werbung. Der deutsche Hersteller Dextro Energy darf auch künftig nicht mit angebliche­n gesundheit­lichen Vorzügen von Traubenzuc­ker werben. Der Europäisch­e Gerichtsho­f wies gestern eine Klage des Unternehme­ns ab. Dieses wollte sein Produkt mit Sätzen wie „Glucose unterstütz­t die normale körperlich­e Betätigung“anpreisen. Die EU-Kommission hatte dies aber nicht zugelassen.

Zwar ist die Wirkung von Traubenzuc­ker wissenscha­ftlich bewiesen. Es stimmt, dass Traubenzuc­ker positive Effekte für den Energiesto­ffwechsel hat – diese Tatsache darf aber laut EuGH auf der Verpackung von Glucosetäf­elchen trotzdem nicht erwähnt werden, weil Zucker gesundheit­sschädlich ist. Der Verbrauche­r soll deshalb weniger davon konsumiere­n und nicht durch Hinweise auf die Stoffwechs­eleffekte verwirrt werden.

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