Die Presse

Asyl: EU-Anwältin gegen Österreich

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EuGH. Wenn Flüchtling­e, die aus Afghanista­n über den Balkan hierhergek­ommen sind, in Österreich internatio­nalen Schutz beantragen, dann dürfe das Land sie nicht an einen anderen Staat verweisen, den sie passiert hätten: Dieser Ansicht ist Eleanor Sharpston, Generalanw­ältin beim EuGH, der das Vorgehen Österreich­s bei der Massenfluc­ht 2015 untersucht.

Kurzum: Österreich hätte die Flüchtling­e, die über Griechenla­nd und Kroatien in die EU einreisten, damals mit ihren Asylanträg­en nicht zurück an Kroatien verweisen dürfen. Ein illegaler Grenzübert­ritt liege nicht vor, wenn EUStaaten an den Außengrenz­en der Union, die mit einem Massenzust­rom konfrontie­rt seien, den Flüchtling­en gestattete­n, ihr Hoheitsgeb­iet zu durchquere­n, um in ihr eigentlich­es Zielland – in diesem konkreten Fall Österreich – zu kommen.

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