Asyl: EU-Anwältin gegen Österreich
EuGH. Wenn Flüchtlinge, die aus Afghanistan über den Balkan hierhergekommen sind, in Österreich internationalen Schutz beantragen, dann dürfe das Land sie nicht an einen anderen Staat verweisen, den sie passiert hätten: Dieser Ansicht ist Eleanor Sharpston, Generalanwältin beim EuGH, der das Vorgehen Österreichs bei der Massenflucht 2015 untersucht.
Kurzum: Österreich hätte die Flüchtlinge, die über Griechenland und Kroatien in die EU einreisten, damals mit ihren Asylanträgen nicht zurück an Kroatien verweisen dürfen. Ein illegaler Grenzübertritt liege nicht vor, wenn EUStaaten an den Außengrenzen der Union, die mit einem Massenzustrom konfrontiert seien, den Flüchtlingen gestatteten, ihr Hoheitsgebiet zu durchqueren, um in ihr eigentliches Zielland – in diesem konkreten Fall Österreich – zu kommen.