Gerichtsentscheid: Uber-Fahrern droht saftige Geldstrafe
Fahrdienst. Das Handelsgericht Wien stellt klar: Mietwagenunternehmen, die ihre Fahrer von Uber vermitteln lassen, verstoßen gegen das Gesetz.
Wien. Wer über Uber eine Fahrt bestellt, wird in aller Regel von einem Mitarbeiter eines Mietwagenunternehmens chauffiert. Immer mehr Mietwagenunternehmen in Österreich stellen nämlich der niederländischen Plattform ihre Fahrer zur Verfügung. Doch genau das werden sie sich künftig gründlich überlegen, zumal das teuer werden kann. Das Handelsgericht (HG) Wien erließ nämlich in einem Rechtsstreit zwischen einem Taxiunternehmen und einer Mietwagenfirma am Mittwoch eine einstweilige Verfügung (noch nicht rechtskräftig), die Uber-Fahrer aufhorchen lassen wird.
So kam es dazu: Eine Wiener Taxiunternehmerin klagte ein Mietwagenunternehmen, das – so der Vorwurf – bereits mehrfach gegen die Wiener Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsordnung verstoßen hatte. Darin ist – vereinfacht gesagt – geregelt, was Taxiunternehmer und was Mietwagenfirmen tun dürfen, und auch, was sie zu unterlassen haben.
Taxifahrer dürfen mehr
Und da gibt es große Unterschiede: Taxifahrer können viel flexibler agieren. Sie dürfen etwa Fahrgäste direkt auf der Straße einsteigen lassen oder auf Standplätzen auf Kunden warten. Lenkern von Mietwagen erlaubt das Gesetz das nicht. Sie können Fahrgäste nur am Standort ihrer Betriebsstätte aufnehmen oder an jenem Ort, der zuvor mit dem Mietwagenunternehmen als Abholort vereinbart wor- den ist. Auch der Preis muss schon vor der Fahrt fixiert worden sein. Ist der Auftrag erfüllt, muss der Mietwagenfahrer sofort wieder zum Mietwagenunternehmen zurückkehren. Es sei denn, er hat über seinen Arbeitgeber schon wieder einen neuen Auftrag erhalten.
All das passiert aber nicht, wenn der Mietwagenfahrer über die Plattform Uber eine neue Fahrt vermittelt bekommt: Mit der von Uber angebotenen SmartphoneApp werden Personenbeförderungsfahrten nämlich direkt auf sein Handy vermittelt. Das Mietwagenunternehmen hat damit nichts zu schaffen, es ist weder in die Auftragsvergabe noch in die Abwicklung in irgendeiner Form eingebunden. Trägt aber die Verantwortung – und verstößt damit gegen das Gesetz, argumentiert das Handelsgericht: Mit jeder einzelnen Fahrt, die über die Uber-App direkt beim Fahrer hereinkommt, kommt das Mietwagenunternehmen dem Gesetz in die Quere.
Bisher hat das in Österreich noch kein Gericht so klar formuliert. Die einstweilige Verfügung ist die erste Entscheidung, die in dieser brisanten Rechtsfrage bis dato ergangen – und deshalb von besonderer Relevanz – ist. „Dem beklagten Mietwagenunternehmen ist nun vom Gericht untersagt worden, dass seine Fahrer künftig Gäste aufnehmen, wenn die Aufträge über die Uber-App oder eine ähnliche Plattformen eingelangt sind“, sagt Rechtsanwalt Dieter Heine. Er vertrat die Klägerin in diesem Verfahren. Im Hauptverfahren werde das HG Wien rechtlich wohl nicht anders entscheiden wie bei der einstweiligen Verfügung, ist er überzeugt. Im Übrigen ist das aktuelle Verfahren nicht das einzig anhängige. Heine: „Es gibt noch Klagen gegen andere Unternehmen. In diesem Fall hat das Gericht nur besonders schnell entschieden.“Alle anderen Mietwagenunternehmen in Österreich wird der Spruch des Gerichtes alarmieren. Werden sie geklagt, wird das Gericht kaum anders reagieren als in dem konkreten Fall.
„Verheerende Kalkulation“
Doch was passiert eigentlich, wenn der beklagte Mietwagenunternehmer seine Fahrer weiterhin über Uber vermitteln lässt? Das kann teuer werden. Die Exekutionsordnung sieht nämlich bei jedem einzelnen Verstoß eine Strafe vor, die bis zu 100.000 Euro betragen kann. „Erfahrungsgemäß wird das erste Mal meist nur eine Strafe von 500 Euro verhängt. Aber mit jedem weiteren Gesetzesbruch schnellen die Beträge kräftig nach oben“, sagt Heine.
Bei der Sparte Transport und Verkehr der Wirtschaftskammer Wien begrüßt man die Entscheidung. Derzeit gebe es allein in Wien an die 350 Mietwagenunternehmen, sagt der Fachgruppenobmann Taxi und Mietwagen, Görkhan Keskin. „Und es wird derzeit vermehrt darum angesucht.“Eingesessene Unternehmen würden ihre Fahrer nicht über Uber vermitteln lassen, sagt er: „Die können nämlich rechnen. Aber viele der neuen Betriebe haben eine verheerende Kalkulation.“