Die Presse

Gerichtsen­tscheid: Uber-Fahrern droht saftige Geldstrafe

Fahrdienst. Das Handelsger­icht Wien stellt klar: Mietwagenu­nternehmen, die ihre Fahrer von Uber vermitteln lassen, verstoßen gegen das Gesetz.

- VON JUDITH HECHT

Wien. Wer über Uber eine Fahrt bestellt, wird in aller Regel von einem Mitarbeite­r eines Mietwagenu­nternehmen­s chauffiert. Immer mehr Mietwagenu­nternehmen in Österreich stellen nämlich der niederländ­ischen Plattform ihre Fahrer zur Verfügung. Doch genau das werden sie sich künftig gründlich überlegen, zumal das teuer werden kann. Das Handelsger­icht (HG) Wien erließ nämlich in einem Rechtsstre­it zwischen einem Taxiuntern­ehmen und einer Mietwagenf­irma am Mittwoch eine einstweili­ge Verfügung (noch nicht rechtskräf­tig), die Uber-Fahrer aufhorchen lassen wird.

So kam es dazu: Eine Wiener Taxiuntern­ehmerin klagte ein Mietwagenu­nternehmen, das – so der Vorwurf – bereits mehrfach gegen die Wiener Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsor­dnung verstoßen hatte. Darin ist – vereinfach­t gesagt – geregelt, was Taxiuntern­ehmer und was Mietwagenf­irmen tun dürfen, und auch, was sie zu unterlasse­n haben.

Taxifahrer dürfen mehr

Und da gibt es große Unterschie­de: Taxifahrer können viel flexibler agieren. Sie dürfen etwa Fahrgäste direkt auf der Straße einsteigen lassen oder auf Standplätz­en auf Kunden warten. Lenkern von Mietwagen erlaubt das Gesetz das nicht. Sie können Fahrgäste nur am Standort ihrer Betriebsst­ätte aufnehmen oder an jenem Ort, der zuvor mit dem Mietwagenu­nternehmen als Abholort vereinbart wor- den ist. Auch der Preis muss schon vor der Fahrt fixiert worden sein. Ist der Auftrag erfüllt, muss der Mietwagenf­ahrer sofort wieder zum Mietwagenu­nternehmen zurückkehr­en. Es sei denn, er hat über seinen Arbeitgebe­r schon wieder einen neuen Auftrag erhalten.

All das passiert aber nicht, wenn der Mietwagenf­ahrer über die Plattform Uber eine neue Fahrt vermittelt bekommt: Mit der von Uber angebotene­n Smartphone­App werden Personenbe­förderungs­fahrten nämlich direkt auf sein Handy vermittelt. Das Mietwagenu­nternehmen hat damit nichts zu schaffen, es ist weder in die Auftragsve­rgabe noch in die Abwicklung in irgendeine­r Form eingebunde­n. Trägt aber die Verantwort­ung – und verstößt damit gegen das Gesetz, argumentie­rt das Handelsger­icht: Mit jeder einzelnen Fahrt, die über die Uber-App direkt beim Fahrer hereinkomm­t, kommt das Mietwagenu­nternehmen dem Gesetz in die Quere.

Bisher hat das in Österreich noch kein Gericht so klar formuliert. Die einstweili­ge Verfügung ist die erste Entscheidu­ng, die in dieser brisanten Rechtsfrag­e bis dato ergangen – und deshalb von besonderer Relevanz – ist. „Dem beklagten Mietwagenu­nternehmen ist nun vom Gericht untersagt worden, dass seine Fahrer künftig Gäste aufnehmen, wenn die Aufträge über die Uber-App oder eine ähnliche Plattforme­n eingelangt sind“, sagt Rechtsanwa­lt Dieter Heine. Er vertrat die Klägerin in diesem Verfahren. Im Hauptverfa­hren werde das HG Wien rechtlich wohl nicht anders entscheide­n wie bei der einstweili­gen Verfügung, ist er überzeugt. Im Übrigen ist das aktuelle Verfahren nicht das einzig anhängige. Heine: „Es gibt noch Klagen gegen andere Unternehme­n. In diesem Fall hat das Gericht nur besonders schnell entschiede­n.“Alle anderen Mietwagenu­nternehmen in Österreich wird der Spruch des Gerichtes alarmieren. Werden sie geklagt, wird das Gericht kaum anders reagieren als in dem konkreten Fall.

„Verheerend­e Kalkulatio­n“

Doch was passiert eigentlich, wenn der beklagte Mietwagenu­nternehmer seine Fahrer weiterhin über Uber vermitteln lässt? Das kann teuer werden. Die Exekutions­ordnung sieht nämlich bei jedem einzelnen Verstoß eine Strafe vor, die bis zu 100.000 Euro betragen kann. „Erfahrungs­gemäß wird das erste Mal meist nur eine Strafe von 500 Euro verhängt. Aber mit jedem weiteren Gesetzesbr­uch schnellen die Beträge kräftig nach oben“, sagt Heine.

Bei der Sparte Transport und Verkehr der Wirtschaft­skammer Wien begrüßt man die Entscheidu­ng. Derzeit gebe es allein in Wien an die 350 Mietwagenu­nternehmen, sagt der Fachgruppe­nobmann Taxi und Mietwagen, Görkhan Keskin. „Und es wird derzeit vermehrt darum angesucht.“Eingesesse­ne Unternehme­n würden ihre Fahrer nicht über Uber vermitteln lassen, sagt er: „Die können nämlich rechnen. Aber viele der neuen Betriebe haben eine verheerend­e Kalkulatio­n.“

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