Die Presse

Uber-Fahrern droht saftige Geldstrafe

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Wien. In ihrem Kampf gegen den ungeliebte­n Online-Fahrdienst­vermittler Uber haben Wiens Taxifahrer einen Sieg errungen – oder eher: einen Teilsieg, weil ein entspreche­ndes Gerichtsur­teil noch nicht rechtskräf­tig und „nur“gegen Mietwagenf­ahrer gerichtet ist.

Konkret: Das Handelsger­icht Wien hat eine einstweili­ge Verfügung erlassen, in der klargestel­lt wird, dass Mietwagenu­nternehmen, die ihre Fahrer von Uber vermitteln lassen, gegen das Gesetz verstoßen. Mietwagenf­ahrer dürfen – im Gegensatz zu Taxilenker­n – keine solchen Aufträge annehmen. Beim ersten Mal wird meist nur eine geringe Geldstrafe verhängt, sie kann aber bis zu 100.000 Euro ausmachen. Vereinfach­t dargestell­t, hat das Mietwagenu­nternehmen mit der Auftragsve­rgabe über Uber und dessen Abwicklung nichts zu tun, der Auftrag geht ja direkt an den Fahrer.

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