Uber-Fahrern droht saftige Geldstrafe
Wien. In ihrem Kampf gegen den ungeliebten Online-Fahrdienstvermittler Uber haben Wiens Taxifahrer einen Sieg errungen – oder eher: einen Teilsieg, weil ein entsprechendes Gerichtsurteil noch nicht rechtskräftig und „nur“gegen Mietwagenfahrer gerichtet ist.
Konkret: Das Handelsgericht Wien hat eine einstweilige Verfügung erlassen, in der klargestellt wird, dass Mietwagenunternehmen, die ihre Fahrer von Uber vermitteln lassen, gegen das Gesetz verstoßen. Mietwagenfahrer dürfen – im Gegensatz zu Taxilenkern – keine solchen Aufträge annehmen. Beim ersten Mal wird meist nur eine geringe Geldstrafe verhängt, sie kann aber bis zu 100.000 Euro ausmachen. Vereinfacht dargestellt, hat das Mietwagenunternehmen mit der Auftragsvergabe über Uber und dessen Abwicklung nichts zu tun, der Auftrag geht ja direkt an den Fahrer.