Die Presse

50 plus: Schutz bei Kündigung gelockert

Arbeitsrec­htler beurteilen Neuregelun­g als zahnlos.

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Wird ein älterer Dienstnehm­er gekündigt, kann er sich bei Prüfung der Sozialwidr­igkeit auf altersbezo­gene Wiedereing­liederungs­probleme und lange Firmenzuge­hörigkeit berufen. Von diesem besonderen Kündigungs­schutz waren bisher Dienstnehm­er ausgenomme­n, die schon bei der Einstellun­g über 50 Jahre alt waren, für die Dauer der ersten beiden Beschäftig­ungsjahre.

Diese Zweijahres­frist fällt nun. Wer 50 plus ist und ab 1. Juli 2017 eingestell­t wird, kann sich künftig nicht mehr auf Sozialwidr­igkeit aus den genannten Gründen berufen. Allerdings beurteilen die Arbeitsrec­htsexperte­n der Kanzlei Binder Grösswang schon die alte Regelung aus Arbeitgebe­rsicht als zahnlos, da in der Regel jedenfalls eine wesentlich­e Interessen­beeinträch­tigung nachgewies­en werden kann. (al)

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