Höchstgerichtschef warnt vor neuen Sicherheitsgesetzen
Kritik. Den Eindruck zu vermitteln, per Gesetz wären alle Probleme zu lösen, sei „für den Rechtsstaat äußerst belastend“, sagt Gerhart Holzinger.
Wien. Es sei „sehr problematisch“, dass, „immer wenn etwas passiert im In- oder Ausland“, neue Gesetze angekündigt oder beschlossen werden. Das meint der Präsident des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), Gerhart Holzinger. Den Menschen den Eindruck zu vermitteln, mit einem Gesetz wären die Probleme zu lösen, „ist auf Dauer für den Rechtsstaat äußerst belastend“, erklärte Holzinger in einem Interview mit der Austria Presse Agentur.
Holzinger ging zwar nicht direkt auf das Sicherheitspaket ein, um dessen Beschluss vor der Nationalratswahl die Koalition momentan ringt. Aber Holzinger warnte vor der „Attitüde“, auf jeden Terrorakt oder spektakulären Kriminalfall mit verschärften Gesetzen zu reagieren. Und das, ohne zu prüfen, ob nicht auch die bestehenden Regelungen ausreichen.
Der Gerichtspräsident unterstrich, dass ihm zwar die Sicherheit von Land und Menschen am Herzen liege. Man müsse sich jedoch im Klaren sein, dass der Staat „absolute Sicherheit nicht gewährleisten kann“. Dies sei nicht einmal den „grauenhaftesten Terrorregimes der Nationalsozialisten und des Stalinismus“gelungen. Ein demokrati- scher Rechtsstaat und eine offene Gesellschaft müssten sich um die heikle Balance zwischen Freiheit und Sicherheit bemühen.
Wahlergebnisse nie zu früh preisgeben
Kein neues Gesetz ist aus Holzingers Sicht auch nötig, um die Nationalratswahl am 15. Oktober ordnungsgemäß abzuwickeln. Der VfGH habe die Bundespräsidenten-Stichwahl schließlich nicht etwa wegen mangelhafter Regelungen aufgehoben, sondern wegen des Umgangs damit. Die Höchstrichter hatten im Vorjahr die Briefwahl und auch die teilweise sehr detaillierten Regelungen für deren Auszählung bestätigt. Werden diese bei der Nationalratswahl eingehalten, „muss man keine Sorge haben, dass eine Anfechtung zur Aufhebung führen könnte“, meinte Holzinger. Drohen würde dies allerdings, wenn die Wahlbehörden Ergebnisse vor Wahlschluss an Medien oder Meinungsforscher weitergeben. In Zeiten der sozialen Medien könne dies nicht toleriert werden, bekräftigte Holzinger. Neben der nicht vorschriftsgemäßen Auszählung der Briefwahl ist das zu frühe Durchsickern von Ergebnissen der Grund für die Aufhebung der Bundespräsidentenwahl im Vorjahr gewesen. (APA)