Was Sie beachten sollten bei . . .
Der Verkauf von Immobilien ist steuerfrei, wenn es sich um den Hauptwohnsitz handelt. Doch gibt es Einschränkungen. Bei Nichthauptwohnsitzen fällt Steuer an, die den Gesamtertrag mindert.
Tipp 1 Verkauf.
Beim Verkauf von Immobilien fällt eine Steuer an, es sei denn, es handelt sich um den Hauptwohnsitz. Voraussetzung ist, dass man den Hauptwohnsitz mindestens zwei Jahre von der Anschaffung bis zum Verkauf dort hatte – oder fünf Jahre innerhalb der zehn Jahre vor dem Verkauf. Letzteres gilt auch, wenn man ein von den Eltern ererbtes Haus verkauft.
Tipp 2 Größe.
Gehört zum Hauptwohnsitz ein Grundstück, ist dessen Verkauf auch steuerfrei – laut Fiskus aber nur, sofern es nicht mehr als 1000 Quadratmeter umfasst. Das Finanzministerium meint, diese Größe entspreche der Verkehrsauffassung von einem üblichen Baugrundstück. Kritiker finden das ungerecht, weil z. B. nicht zwischen Regionen differenziert wird.
Tipp 3 Wertsteigerung.
Immobilien zu kaufen, um auf eine Wertsteigerung zu spekulieren, ist keine gute Idee mehr. Die Preise für Wiener Eigentumswohnungen steigen zwar noch, aber längst nicht mehr so stark wie in den vergangenen Jahren. Bis man alle Kosten und Steuern durch den gestiegenen Wert wieder eingespielt hat, kann es Jahre dauern.
Tipp 4 Vorsorgewohnungen.
Viele Anleger kaufen Wohnungen für ihre Altersvorsorge. Ob sich das rechnet, hängt nicht nur vom Kaufpreis ab, sondern auch von der Miethöhe, die den Annahmen zugrunde liegt. Ist diese in Relation zu vergleichbaren Wohnungen zu hoch, ergibt sich nur optisch eine schöne Rendite. Tatsächlich lässt sich diese oft nicht erzielen.