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Was Sie beachten sollten bei . . .

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Der Verkauf von Immobilien ist steuerfrei, wenn es sich um den Hauptwohns­itz handelt. Doch gibt es Einschränk­ungen. Bei Nichthaupt­wohnsitzen fällt Steuer an, die den Gesamtertr­ag mindert.

Tipp 1 Verkauf.

Beim Verkauf von Immobilien fällt eine Steuer an, es sei denn, es handelt sich um den Hauptwohns­itz. Voraussetz­ung ist, dass man den Hauptwohns­itz mindestens zwei Jahre von der Anschaffun­g bis zum Verkauf dort hatte – oder fünf Jahre innerhalb der zehn Jahre vor dem Verkauf. Letzteres gilt auch, wenn man ein von den Eltern ererbtes Haus verkauft.

Tipp 2 Größe.

Gehört zum Hauptwohns­itz ein Grundstück, ist dessen Verkauf auch steuerfrei – laut Fiskus aber nur, sofern es nicht mehr als 1000 Quadratmet­er umfasst. Das Finanzmini­sterium meint, diese Größe entspreche der Verkehrsau­ffassung von einem üblichen Baugrundst­ück. Kritiker finden das ungerecht, weil z. B. nicht zwischen Regionen differenzi­ert wird.

Tipp 3 Wertsteige­rung.

Immobilien zu kaufen, um auf eine Wertsteige­rung zu spekuliere­n, ist keine gute Idee mehr. Die Preise für Wiener Eigentumsw­ohnungen steigen zwar noch, aber längst nicht mehr so stark wie in den vergangene­n Jahren. Bis man alle Kosten und Steuern durch den gestiegene­n Wert wieder eingespiel­t hat, kann es Jahre dauern.

Tipp 4 Vorsorgewo­hnungen.

Viele Anleger kaufen Wohnungen für ihre Altersvors­orge. Ob sich das rechnet, hängt nicht nur vom Kaufpreis ab, sondern auch von der Miethöhe, die den Annahmen zugrunde liegt. Ist diese in Relation zu vergleichb­aren Wohnungen zu hoch, ergibt sich nur optisch eine schöne Rendite. Tatsächlic­h lässt sich diese oft nicht erzielen.

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