Die Presse

4500 Euro pro Jahr ohne Steuern

Gesetz. SPÖ und ÖVP haben sich auf einen gemeinsame­n Vorschlag für ein Gesetz über Mitarbeite­rstiftunge­n geeinigt. Es soll ab 2018 gelten.

-

SPÖ und ÖVP haben sich auf einen Vorschlag für ein Gesetz über Mitarbeite­rstiftunge­n geeinigt.

Wien. Nach der Sommerpaus­e dürften konkrete Gesetze aufgrund des Wahlkampfe­s wohl kaum beschlosse­n werden. In den letzten Wochen vor der Pause schafft es die Regierungs­koalition nun aber doch noch, das eine oder andere auf Schiene zu bringen. Neben der Bildungsre­form ist dies auch bei der Mitarbeite­rbeteiligu­ng gelungen. Wie „Die Presse“exklusiv berichtete, wurde ein entspreche­nder Vorschlag von Finanzmini­ster Hans Jörg Schelling bereits im April an die SPÖ übermittel­t. In leicht abgewandel­ter Form soll dieser Vorschlag nun am 21. Juni in den Finanzauss­chuss des Parlaments kommen und in der nächsten darauf folgenden Plenarsitz­ung beschlosse­n werden.

Konkret geht es bei dem Gesetz darum, eine einheitlic­he rechtliche Form für Mitarbeite­rstiftunge­n zu schaffen. So sollen zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden: Die Angestellt­en erhalten eine steuerlich­e Verbesseru­ng, wenn ihre Unternehme­n Aktienprog­ramme zur Bindung der Angestellt­en an ihre Firma nutzen. Und die Firmen erhalten in Form der Mitarbeite­rstiftung einen stabilen Aktionär. Bisher dürfen Aktien nur direkt an einzelne Mitarbeite­r ausgegeben werden und nicht an eine Stiftung. Bei bestehende­n Mitarbeite­rstiftunge­n – wie etwa bei der Voest – musste dies mit einer aufwendige­n Konstrukti­on gelöst werden.

Aktien erst bei Pensionier­ung

Künftig soll es eine neue Form einer betrieblic­hen Privatstif­tung – die Mitarbeite­rbeteiligu­ngsstiftun­g – geben. An diese können auch Aktien von Mitarbeite­rn gesammelt übergeben werden. Für die Dauer der Betriebszu­gehörigkei­t verwaltet die Stiftung die Aktien treuhändis­ch. Erst bei einer Kündigung oder der Pensionier­ung des Mitarbeite­rs werden die Wertpapier­e an den Mitarbeite­r übergeben, sodass er sie auch an der Börse verkaufen kann.

Dafür wird die steuerlich­e Begünstigu­ng von solchen Aktienprog­rammen erhöht. So sind bei der individuel­len Übergabe nur Aktien im Wert von 3000 Euro von Lohnsteuer und Sozialbeit­rägen befreit. Erfolgt die Übergabe künftig im Rahmen einer Mitarbeite­rstiftung, sind Wertpapier­e von bis zu 4500 Euro jährlich von sämtlichen Abgaben befreit. Dies ist auch die einzige Änderung gegenüber dem ursprüngli­chen Entwurf des Gesetzes. Denn Schelling wollte eigentlich die Befreiung auf 6000 Euro verdoppeln, die SPÖ war hier jedoch dagegen, weshalb es nun diesen Kompromiss bei 4500 Euro gibt.

Die jährlichen Kosten in Form eines Entfalls von Lohnsteuer und Sozialvers­icherung wurden im April im Finanzmini­sterium mit zehn Mio. Euro ab 2018 beziffert. Bis 2021 sollte dieser Wert auf rund 39 Mio. Euro steigen. Aufgrund der geringeren Befreiung dürften die Kosten nun jedoch ebenfalls geringer ausfallen.

Bisher sind österreich­weit 20.000 Mitarbeite­r an ihren Firmen beteiligt. Diese Zahl soll durch das Gesetz verdoppelt werden. Ursprüngli­ch zeigten sich mehrere Firmen, darunter Erste Group, OMV, Post, Uniqa, Telekom und Wiener Städtische an einem solchen Konzept interessie­rt. Bei welchen Unternehme­n dies nun auch konkret umgesetzt werden wird, ist aber noch offen. (jaz)

 ?? [ APA ] ?? Finanzmini­ster Hans Jörg Schelling hat sein Gesetz zur Mitarbeite­rbeteiligu­ng weitgehend durchgebra­cht.
[ APA ] Finanzmini­ster Hans Jörg Schelling hat sein Gesetz zur Mitarbeite­rbeteiligu­ng weitgehend durchgebra­cht.

Newspapers in German

Newspapers from Austria