Vertauschte Babys: Grazer Spital soll 90.000 Euro zahlen
Wegen Fahrlässigkeit wurde die Kages verurteilt – sie will berufen.
Graz. Die steirische Krankenanstaltengesellschaft (Kages) wurde vom Landesgericht für Zivilrechtssachen verurteilt, im Fall vermutlich vertauschter Babys 90.000 Euro Schmerzengeld sowie die Adoption der Tochter zu bezahlen.
Doris Grünwald kam am 31. Oktober 1990 im Grazer LKH als Frühchen auf die Welt. Mit 22 Jahren erfuhr sie durch Zufall bei einer Blutuntersuchung, dass sie nicht das leibliche Kind ihrer Eltern sein kann. Ihre Mutter hatte per Kaiserschnitt entbunden und ihre Tochter erst nach rund 20 Stunden das erste Mal gesehen. Die Familie ist davon überzeugt, dass in dieser Zeit eine Verwechslung passiert sein muss. Anfang 2016 ging die Familie an die Öffentlichkeit, weil man das zweite vertauschte Mutter-Tochter-Paar finden wollte, bisher ist das nicht gelungen.
Weil es mit der Kages zu keiner Einigung kam, klagte die Familie und bekam nun in erster Instanz recht. Das Krankenhaus habe grob fahrlässig gehandelt, hieß es in der Begründung. Mutter, Tochter und Vater wurden jeweils 30.000 Euro Schmerzengeld zugesprochen. Außerdem wurde festgestellt, dass die Kages auch für zukünftige Schäden aus der Kindesvertauschung haftet, zusätzlich müssen die Kosten für die Adoption getragen werden. Das Elternpaar Grünwald hatte Doris adoptiert, nachdem klar wurde, dass sie nicht die leibliche Tochter ist.
Seitens der Kages zeigte man sich „vom Urteil enttäuscht“. Man könne der Argumentation des erstinstanzlichen Urteils „weder dem Grunde noch der Höhe nach“folgen. Nach Meinung der Kages wurde der Beweis für eine Verwechslung im LKH nicht erbracht, daher werde man Berufung erheben. (APA)