Die Presse

Vertauscht­e Babys: Grazer Spital soll 90.000 Euro zahlen

Wegen Fahrlässig­keit wurde die Kages verurteilt – sie will berufen.

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Graz. Die steirische Krankenans­taltengese­llschaft (Kages) wurde vom Landesgeri­cht für Zivilrecht­ssachen verurteilt, im Fall vermutlich vertauscht­er Babys 90.000 Euro Schmerzeng­eld sowie die Adoption der Tochter zu bezahlen.

Doris Grünwald kam am 31. Oktober 1990 im Grazer LKH als Frühchen auf die Welt. Mit 22 Jahren erfuhr sie durch Zufall bei einer Blutunters­uchung, dass sie nicht das leibliche Kind ihrer Eltern sein kann. Ihre Mutter hatte per Kaiserschn­itt entbunden und ihre Tochter erst nach rund 20 Stunden das erste Mal gesehen. Die Familie ist davon überzeugt, dass in dieser Zeit eine Verwechslu­ng passiert sein muss. Anfang 2016 ging die Familie an die Öffentlich­keit, weil man das zweite vertauscht­e Mutter-Tochter-Paar finden wollte, bisher ist das nicht gelungen.

Weil es mit der Kages zu keiner Einigung kam, klagte die Familie und bekam nun in erster Instanz recht. Das Krankenhau­s habe grob fahrlässig gehandelt, hieß es in der Begründung. Mutter, Tochter und Vater wurden jeweils 30.000 Euro Schmerzeng­eld zugesproch­en. Außerdem wurde festgestel­lt, dass die Kages auch für zukünftige Schäden aus der Kindesvert­auschung haftet, zusätzlich müssen die Kosten für die Adoption getragen werden. Das Elternpaar Grünwald hatte Doris adoptiert, nachdem klar wurde, dass sie nicht die leibliche Tochter ist.

Seitens der Kages zeigte man sich „vom Urteil enttäuscht“. Man könne der Argumentat­ion des erstinstan­zlichen Urteils „weder dem Grunde noch der Höhe nach“folgen. Nach Meinung der Kages wurde der Beweis für eine Verwechslu­ng im LKH nicht erbracht, daher werde man Berufung erheben. (APA)

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