Die Meinung Einzelner, nicht der Institution
„Hat die Universität eine Meinung?“, Gastkommentar von Christoph Bezemek, 16. 6. Freie Meinungsäußerung ist gerade an Universitäten ein maximal schützenswertes Gut. Selbstverständlich können und sollen sich Wissenschaftler in jeder Form, die keine strafrechtlichen Grenzen überschreitet, äußern, zumal dann, wenn ihr eigenes Fachgebiet berührt ist. Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei. Dabei können und sollen sie auch die Zugehörigkeit zu ihrer Institution zum Ausdruck bringen.
Dennoch handelt es sich dabei um die Meinung Einzelner, einiger oder vieler, nicht um die Meinung der Institution. Ob eine Institution eine Meinung haben kann, ist eine interessante metaphysische Frage. Das Universitätsgesetz normiert aber klar, dass das Rektorat die Universität nach außen vertritt (§ 22 Abs. 1 UG) und dass die Rektorin bzw. der Rektor dessen Sprecher ist (§ 23 Abs. 1 Z 1 UG).
Ohne in der Staatsziel-Sache inhaltlich Stellung nehmen zu wollen: Durch die plakative Verwendung der Logos von sieben Universitäten (und drei weiteren Institutionen) wurde in den Augen vieler der Eindruck erweckt, es handle sich bei diesem Schreiben um eine offizielle Stellungnahme dieser zehn Institutionen. Das ist nicht der Fall, und dies galt es sine ira et studio richtigzustellen – so die Meinungsbildung im Präsidium der Universitätenkonferenz. Kordiks Titel „Strengere Benimmregeln für Professoren“stammt naturgemäß nicht von mir.
O. a. Gastkommentar ist ein ausgezeichnetes Beispiel: Er gibt die Meinung Bezemeks, seines Zeichens Professor an der Uni-