Die Presse

Rücknahme von VW-Dieselauto­s „Einzelfäll­e“

Der VW-Konzern hat einige Fahrzeuge mit manipulier­tem Dieselmoto­r zurückgeno­mmen.

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Wien/Wolfsburg. Die Autos in Europa sind in Ordnung, deshalb gibt es auch keinen Rückkauf von Dieselfahr­zeugen mit manipulier­ten Motoren wie in den USA: Das war bisher die Linie von Volkswagen. Doch von dieser strikten Politik hat sich der deutsche Autobauer in einigen Fällen in Deutschlan­d und Österreich verabschie­det. Das seien „Einzelfäll­e“und „Ausnahmen“, erklärt der Konzern.

Konkret ging es in Deutschlan­d um Urteile von Landgerich­ten zwischen Ende April und Mitte Mai. Dabei wurde den Klägern recht gegeben, Volkswagen muss die manipulier­ten Fahrzeuge zurücknehm­en und den Kaufpreis erstatten. Gegen diese Urteile ging VW – entgegen der bisherigen Praxis – nicht in Berufung.

„Das wird eine Ausnahme bleiben“, sagte ein VW-Sprecher der „Frankfurte­r Allgemeine­n Zeitung“. Das Unternehme­n halte trotz dieser Urteile an seiner Auffassung fest, „dass eine Schadenser­satzpflich­t der Volkswagen AG gegenüber Käufern betroffene­r Fahrzeuge nicht in Betracht kommt“.

Abschlag für Nutzung

Auch in Österreich hat der Konzern bereits Fahrzeuge zurückgeno­mmen. Dabei ging es um außergeric­htliche Einigungen mit den Klägern, die wegen der manipulier­ten Dieselmoto­ren das Gericht angerufen hatten. Nach verschiede­nen Informatio­nen ist die Zahl der Fälle einstellig.

Ein Sprecher der Porsche Holding erklärte, die Rücknahmen hingen nicht kausal mit der Manipulati­on der Dieselmoto­ren zusammen. Man versuche sich generell mit einem Kunden zu einigen, wenn dieser mit seinem Auto unzufriede­n sei, so der Sprecher.

„Im Einzelfall wurden Fahrzeugei­ntäusche auf Kundenwuns­ch durchgefüh­rt, sofern dies aus prozessöko­nomischer Sicht der beklagten Partei sinnvoll und zur Erhaltung bzw. Wiederhers­tellung der Kundenzufr­iedenheit erforderli­ch war“, heißt es in einer Stellungna­hme. Die Lösung sehe dabei vor, dass der Kunde ein neues Fahrzeug kauft und sein altes dafür zurückgeno­mmen wird. In den Fällen in Deutschlan­d verrechnet­e VW eine Nutzungsge­bühr für das alte Fahrzeug.

Juristen glauben, dass VW mit der Vorgangswe­ise versucht, Verfahren außergeric­htlich zu bereinigen, die negativ ausgehen könnten. Ein rechtsgült­iges Urteil, das VW zur Rücknahme verpflicht­et, hätte weitreiche­nde Folgen. (red./ag)

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