Die Presse

Graz: Haftstrafe­n wegen versuchter Vergewalti­gung

Zwei Afghanen müssen drei bzw. zwei Jahre ins Gefängnis.

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Graz. Zwei junge Afghanen sind am Mittwoch im Grazer Straflande­sgericht wegen versuchter Vergewalti­gung, sexueller Belästigun­g und öffentlich­er geschlecht­licher Nötigung verurteilt worden. Der Haupttäter bekam drei Jahre, der zweite Angeklagte wurde zu zwei Jahren Haft verurteilt. Dem Opfer müssen sie insgesamt 5500 Euro zahlen.

Die beiden Afghanen, deren Alter vom Gericht mit „unter 18“(Haupttäter) und 18 bis 21 Jahren (Beitragstä­ter) festgelegt worden ist, lebten in einer Asylunterk­unft nördlich von Graz. Im Dezember 2016 fuhren sie nach Graz und tranken reichlich Alkohol. Auf der Rückfahrt belästigte­n sie in einem Regionalzu­g eine junge Frau zunächst verbal, dann wurden sie handgreifl­ich. Der Jüngere soll laut Anklägerin sein Opfer, das er zu Boden gezerrt hatte, begrapscht und geküsst haben. Durch die Schreie der Frau wurden andere Passagiere aufmerksam und halfen ihr. Die Verhandlun­g fand zur Gänze unter Ausschluss der Öffentlich­keit statt.

„ . . . ob man als Frau allein einsteigt“

„Die Schuld hat sich eindeutig ergeben“, betonte Richterin Andrea SchwingerW­agner. Die Angeklagte­n wählten mit Absicht das Abteil, in dem sich die Frau befunden hatte, „obwohl der Zug fast leer war“. Nachdem Mitfahrend­e dem Opfer geholfen hatten, belästigte einer der beiden Beschuldig­ten eine weitere Frau durch obszöne Gesten. „Es kann nicht sein, dass man sich in Österreich überlegen muss, ob man als Frau in einen späten Zug allein einsteigt“, so die Richterin. Die Angeklagte­n nahmen das Urteil an, die Staatsanwä­ltin gab keine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräf­tig. (APA)

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