Eine versuchte Vergewaltigung – und was dann alles nicht passiert
Der Staat warnt gewaltbereite junge Migranten nicht sehr überzeugend davor, sich an Frauen zu vergreifen, wenn ihnen gerade der Sinn nach Sex steht.
Es war eine jener kleinen Begebenheiten, die in Zeiten der forcierten multikulturellen Bereicherung eher alltäglich geworden sind:
„Am 24. 6. 2017 kam es gegen 23 Uhr im Zuge des Donauinselfestes zu einer versuchten Vergewaltigung“, so heißt es im Polizeibericht. „Zunächst hatte eine Gruppe männlicher Jugendlicher [. . .] eine 21-Jährige eingekreist und bedrängt. Dabei wurde das Opfer vom Tatverdächtigen umklammert und an ihren Brüsten und im Intimbereich berührt. Der Frau gelang es, sich von der Gruppe zu lösen. Dabei wurde sie vom 18-jährigen Beschuldigten verfolgt und in ein Gebüsch gezerrt, wo dieser unter Anwendung von Gewalt versuchte, ihr das T-Shirt vom Körper zu reißen. Dies konnte von zivilen Polizisten wahrgenommen werden, weshalb der mutmaßliche Täter vorläufig festgenommen wurde. Die Staatsanwaltschaft Wien verfügte die Anzeige auf freiem Fuß.“
Nix U-Haft vorerst, denn: Die Justiz war vorerst der Ansicht, dass „kein dringender Tatverdacht“erkennbar ist. Erst drei Tage später – und erst nach der empörten „Justiz-Skandal“-Schlagzeile einer Boulevardzeitung – wurde der Mann doch noch in Gewahrsam der Justiz genommen. Und zwar, weil ein Gericht endlich einen Haftbefehl ausgestellt hatte.
Für das Risiko, dass sich der Verdächtige in der Zwischenzeit entweder an anderen Frauen hätte bedienen können und/oder flugs das Weite suchen, haftete in diesem Fall wohl das Salzamt. Aber was soll’s: Ein Einzelfall halt, man kennt das ja. Wichtig ist, jetzt sorgsam darauf zu achten, dass Rechte, Islamophobe und Rassisten dieses interkulturelle Missverständnis nur ja nicht instrumentalisieren können.
Eine besondere Qualität erhält diese Episode freilich durch das Faktum, dass eine nur dank Intervention der Polizei verhinderte Vergewaltigung vorerst „keinen dringenden Tatverdacht“konstituiert hat. Wie bitte? Wenn etwas wie eine versuchte Vergewaltigung aussieht, sich wie eine versuchte Vergewaltigung anhört und wie eine versuchte Vergewalti- gung anfühlt, dann spricht doch eher ziemlich viel dafür, dass es eine versuchte Vergewaltigung ist.
Der Sachverhalt lässt keinen anderen Schluss zu als: Da hat entweder die Justiz das dringlich Gebotene vorerst unterlassen – aus welchen Gründen auch immer. Oder aber die Rechtslage bedarf einer Reparatur, wenn so etwas als „kein dringender Tatverdacht“durchgehen kann.
Muss in so einem Fall etwa das Opfer zu Ende geschändet sein, damit die Justiz „einen Verdacht“zu schöpfen beginnt? So wenig einzigartig dieser Fall an sich ist, gemessen an dem, was seit zwei Jahren so alles abgeht, so unerbaulich sind seine Konsequenzen.
Einmal für das Opfer: Das muss ja ein wirklich befriedigendes Gefühl sein, jenem Möchtegern-Vergewaltiger, der nur von zwei Polizisten an der Vollendung seiner Tat gehindert werden konnte, tags darauf möglicherweise in der U-Bahn begegnen zu können. Noch übler kann man die Verhöhnung eines Opfers eigentlich kaum organisieren.
Das Vertrauen in den Rechtsstaat nicht nur bei diesem einen Opfer, sondern auch bei allen potenziellen Opfern – also allen Frauen – wird da zweifellos ins Grenzenlose steigen.
Bemerkenswert ist aber auch die Botschaft, die dieser befremdliche Vorgang an die Community jener jungen, vitalen Männer sendet, die bekanntlich zu uns gekommen sind, um hier als Facharbeiter und Chirurgen unsere Renten zu erwirtschaften und unsere fade, ereignislose Kultur zu bereichern.
Die Botschaft lautet klar und deutlich: Selbst wenn du das Pech hast, beim Versuch, eine dieser ungläubigen Schlampen mit ihren Nuttenröcken so zu behandeln, wie sie es verdienen, wird dir tagelang nichts geschehen, weil das, was die hier Rechtsstaat und sein Personal nennen, so zahnlos ist, dass auch schwere Gesetzesverstöße keine angemessen schmerzhaften und schnellen Strafen zur Folge haben.