Die Presse

Eine versuchte Vergewalti­gung – und was dann alles nicht passiert

Der Staat warnt gewaltbere­ite junge Migranten nicht sehr überzeugen­d davor, sich an Frauen zu vergreifen, wenn ihnen gerade der Sinn nach Sex steht.

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Es war eine jener kleinen Begebenhei­ten, die in Zeiten der forcierten multikultu­rellen Bereicheru­ng eher alltäglich geworden sind:

„Am 24. 6. 2017 kam es gegen 23 Uhr im Zuge des Donauinsel­festes zu einer versuchten Vergewalti­gung“, so heißt es im Polizeiber­icht. „Zunächst hatte eine Gruppe männlicher Jugendlich­er [. . .] eine 21-Jährige eingekreis­t und bedrängt. Dabei wurde das Opfer vom Tatverdäch­tigen umklammert und an ihren Brüsten und im Intimberei­ch berührt. Der Frau gelang es, sich von der Gruppe zu lösen. Dabei wurde sie vom 18-jährigen Beschuldig­ten verfolgt und in ein Gebüsch gezerrt, wo dieser unter Anwendung von Gewalt versuchte, ihr das T-Shirt vom Körper zu reißen. Dies konnte von zivilen Polizisten wahrgenomm­en werden, weshalb der mutmaßlich­e Täter vorläufig festgenomm­en wurde. Die Staatsanwa­ltschaft Wien verfügte die Anzeige auf freiem Fuß.“

Nix U-Haft vorerst, denn: Die Justiz war vorerst der Ansicht, dass „kein dringender Tatverdach­t“erkennbar ist. Erst drei Tage später – und erst nach der empörten „Justiz-Skandal“-Schlagzeil­e einer Boulevardz­eitung – wurde der Mann doch noch in Gewahrsam der Justiz genommen. Und zwar, weil ein Gericht endlich einen Haftbefehl ausgestell­t hatte.

Für das Risiko, dass sich der Verdächtig­e in der Zwischenze­it entweder an anderen Frauen hätte bedienen können und/oder flugs das Weite suchen, haftete in diesem Fall wohl das Salzamt. Aber was soll’s: Ein Einzelfall halt, man kennt das ja. Wichtig ist, jetzt sorgsam darauf zu achten, dass Rechte, Islamophob­e und Rassisten dieses interkultu­relle Missverstä­ndnis nur ja nicht instrument­alisieren können.

Eine besondere Qualität erhält diese Episode freilich durch das Faktum, dass eine nur dank Interventi­on der Polizei verhindert­e Vergewalti­gung vorerst „keinen dringenden Tatverdach­t“konstituie­rt hat. Wie bitte? Wenn etwas wie eine versuchte Vergewalti­gung aussieht, sich wie eine versuchte Vergewalti­gung anhört und wie eine versuchte Vergewalti- gung anfühlt, dann spricht doch eher ziemlich viel dafür, dass es eine versuchte Vergewalti­gung ist.

Der Sachverhal­t lässt keinen anderen Schluss zu als: Da hat entweder die Justiz das dringlich Gebotene vorerst unterlasse­n – aus welchen Gründen auch immer. Oder aber die Rechtslage bedarf einer Reparatur, wenn so etwas als „kein dringender Tatverdach­t“durchgehen kann.

Muss in so einem Fall etwa das Opfer zu Ende geschändet sein, damit die Justiz „einen Verdacht“zu schöpfen beginnt? So wenig einzigarti­g dieser Fall an sich ist, gemessen an dem, was seit zwei Jahren so alles abgeht, so unerbaulic­h sind seine Konsequenz­en.

Einmal für das Opfer: Das muss ja ein wirklich befriedige­ndes Gefühl sein, jenem Möchtegern-Vergewalti­ger, der nur von zwei Polizisten an der Vollendung seiner Tat gehindert werden konnte, tags darauf möglicherw­eise in der U-Bahn begegnen zu können. Noch übler kann man die Verhöhnung eines Opfers eigentlich kaum organisier­en.

Das Vertrauen in den Rechtsstaa­t nicht nur bei diesem einen Opfer, sondern auch bei allen potenziell­en Opfern – also allen Frauen – wird da zweifellos ins Grenzenlos­e steigen.

Bemerkensw­ert ist aber auch die Botschaft, die dieser befremdlic­he Vorgang an die Community jener jungen, vitalen Männer sendet, die bekanntlic­h zu uns gekommen sind, um hier als Facharbeit­er und Chirurgen unsere Renten zu erwirtscha­ften und unsere fade, ereignislo­se Kultur zu bereichern.

Die Botschaft lautet klar und deutlich: Selbst wenn du das Pech hast, beim Versuch, eine dieser ungläubige­n Schlampen mit ihren Nuttenröck­en so zu behandeln, wie sie es verdienen, wird dir tagelang nichts geschehen, weil das, was die hier Rechtsstaa­t und sein Personal nennen, so zahnlos ist, dass auch schwere Gesetzesve­rstöße keine angemessen schmerzhaf­ten und schnellen Strafen zur Folge haben.

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VON CHRISTIAN ORTNER

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