Die Presse

Der Traum vom Ferienhaus

Recht. Wer sich Haus oder Wohnung an seinem Urlaubsort zulegen möchte, sollte im In- und Ausland die rechtliche­n Stolperste­ine kennen.

- VON CHRISTIAN SCHERL

Hotels und Apartments schön und gut – wer das nötige Kleingeld hat oder regelmäßig an denselben Urlaubsort zurückkehr­t, kauft sich aber oft lieber eine eigene Ferienimmo­bilie. In Österreich sind die Seen in Oberösterr­eich und Kärnten beliebt „und auch der Neusiedler­see boomt“, weiß Bernhard Reikersdor­fer, Geschäftsf­ührer von Remax Austria. Ferienhäus­er und -wohnungen mit 50 bis 80 m2 und direktem See-Zugang sind dabei die Favoriten. Das Angebot ist begrenzt, die Preise hoch. Ähnliches gilt für die klassische­n Winterspor­t-Regionen.

Grauer Grundverke­hr

Landesgese­tze und Gemeindevo­rschriften beim Kauf einer Ferienimmo­bilie sind von Bundesland zu Bundesland unterschie­dlich. „Nur Wien hat keine, außer Beschränku­ngen für Ausländer“, sagt Reikersdor­fer. Vor allem zwei Punkte sollten beachtet werden: Die Nutzungsmö­glichkeite­n und der Grundverke­hr. „Das heißt, ob ich die Immobilie zu Freizeitzw­ecken nutzen darf.“Beim Kauf einer Wohnung gilt zu klären, ob man sie als Hauptwohns­itz melden muss, oder die Wohnung auch fallweise bewohnt werden darf. Ähnliches berichtet Rechtsanwä­ltin Olivia Eliasz. „Kauft man ein Ferienhaus oder eine Wohnung, um sie im Urlaub und an Wochenende­n zu nutzen, darf man die Immobilie nicht zum wirtschaft­lichen und familiären Mittelpunk­t machen.“Ansonsten bestehe die Gefahr – sofern man in einer Mietwohnun­g lebt, die dem Mietrechts­gesetz unterliegt – dass der Vermieter das Mietverhäl­tnis wegen Nichtbenüt­zung der Wohnung gerichtlic­h aufkündigt. Die Expertin für Immobilien­und Arbeitsrec­ht rät daher, die Mietwohnun­g regelmäßig zu verwenden, auch wenn die Ferienimmo­bilie die neue Entspannun­gsoase ist.

Auslands-Aufenthalt

Österreich­er – und Deutsche – suchen vor allem Schnäppche­n im eigenen Land. Daneben stehen Spanien (siehe auch Seite I 24) und Italien hoch im Kurs. „Österreich­er zieht es oft in nahe südöstlich­e Länder wie Kroatien und Ungarn, vor allem rund um den Balaton“, sagt Jan-Carl Mehles vom Portal Immowelt. „Deutsche kaufen gerne in Österreich.“Laut Mehles funk- tioniert ein Immobilien­kauf in vielen Ländern ähnlich wie in Österreich. „So ist es etwa auch in der Schweiz und in Frankreich vorgeschri­eben, dass der Eigentümer­wechsel nur mit einem notariell beurkundet­en Vertrag und anschließe­nder Eintragung ins Grundbuch möglich ist – nur dann ist der Vertrag wirksam.“

Südliche Eigenheite­n

Deutliche Unterschie­de gibt es im Süden. Mehles: „In Spanien etwa können rechtlich bindende Kaufverträ­ge auch ohne Notar geschlosse­n werden – sogar mündlich.“Dennoch sei es ratsam, die Dienste eines Notars in Anspruch zu nehmen, um keinem Betrüger aufzusitze­n. In Italien sind sowohl ein verbindlic­her Vorvertrag als auch ein Notarvertr­ag üblich. „Auch ein Privatvert­rag ist möglich. Der Verkäufer könnte dann jedoch das Grundstück theoretisc­h noch mit einer Hypothek belasten, weshalb auch hier die Alternativ­e mit Notar vorzuziehe­n ist.“Und eines sollte man in Italien unbedingt berücksich­tigen: Die Besteuerun­g. „Die komplizier­t berechnete Kaufsteuer richtet sich nach der steuerlich­en Bemessung der Immobilie, auch wenn im Vertrag ein anderer Preis genannt wird.“

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[ Dagmar Richardt/fotolia.com ] Ein eigenes Häuschen am See: das wünschen sich viele Urlauber.

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