Alimente: Saisonarbeiter muss ganzjährig zahlen
Unterhalt. Höchstgericht nimmt einen Vater in die Pflicht, der erst nach Sommerjobs auf Arbeitssuche ging.
Wien. Im Unterhaltsrecht gilt der Anspannungsgrundsatz. Als Elternteil muss man alles tun, um Alimente zahlen zu können. Falls nicht, wird man trotzdem zur Zahlung jenes Betrags verurteilt, den man leisten könnte, wenn man nur wollte. Doch wie ist diese Sache bei einem Vater zu beurteilen, der seit Jahren immer nur im Sommer länger beschäftigt war?
Seit mindestens drei Jahren war der Mann von April bis Oktober (manchmal November) als Saisonkellner für 30 Stunden im Gastgewerbe tätig. Er verdiente rund 1000 Euro brutto zuzüglich Trinkgeld. In den Wintermonaten war er geringfügig beschäftigt (bis Jänner beim selben Arbeitgeber) oder arbeitslos gemeldet. Zwischen dem Vater und seinen beiden minderjährigen Kindern entstand ein Rechtsstreit. Denn die Kinder waren der Meinung, dass der Vater mindestens 1400 Euro netto im Monat verdienen könnte. Die Unterhaltspflicht des Vaters wurde schließlich im Jahr 2014 auf 210 Euro pro Kind und Monat festgesetzt. Der Vater versuchte wiederholt, den Betrag mindern zu lassen. Schließlich gab der Mann bekannt, ab Februar 2015 wieder eine Vollzeitbeschäftigung zu haben. Strittig blieb, wie viel er für die Zeit der Arbeitslosigkeit davor (Oktober bis Februar) zahlen muss.
Das Bezirksgericht Wien Floridsdorf sah keinen Grund, dem Mann für diese Zeit Nachlass bei den Alimenten zu gewähren. Das Wiener Landesgericht schon. Man müsse dem Vater nach dem JobAus im Oktober vier Monate Zeit für die Arbeitsplatzsuche zugestehen. Er müsse also erst ab Februar den vollen Betrag bezahlen.
Der Oberste Gerichtshof (9 Ob 29/17f ) wandte ein, dass es sich „um keine unvorhersehbare Arbeitslosigkeit des Vaters“gehandelt habe. Dieser habe nach Erfahrungen als Saisonarbeiter schon Monate vorher wissen können, dass er ab Oktober einen neuen Job benötige. Da er es verabsäumt habe, rechtzeitig Bewerbungen zu schreiben, müsse er auch für die Zeit ohne Job voll zahlen.