Grünes Licht für Abhörgesetz
Niederlande. Die Sicherheitsdienste bekommen künftig weitreichende Befugnisse bei der Überwachung. Die Regelungen sind höchst umstritten.
Den Haag. Nach langen und hitzigen Debatten hat das Haager Parlament dem neuen Abhörgesetz, das auch die Rasterfahndung zulässt, endgültig zugestimmt. Mit großer Mehrheit votierten nun die 75 Senatoren der Ersten Kammer des Parlaments für die Annahme des Aftapwet, wie es auf Niederländisch heißt. Das neue Gesetz soll bereits am 1. Jänner 2018 in Kraft treten.
Es gibt dem Geheimdienst Aivd und dem militärischen Abschirmdienst Mivd weitreichende Befugnisse, das Internet, Telefone und E-Mails zu überwachen sowie Daten zu speichern. De facto können die beiden Geheimdienste ab 2018 die gesamten Kommunikationsnetze der Niederlande anzapfen. Sie brauchen dafür – anders als bisher – keinen richterlichen Beschluss mehr.
Die Genehmigung für Abhöraktionen können künftig der Innenminister oder der Verteidigungsminister geben. Mit einer parlamentarischen Überprüfungskommission müssen die Minister die Lauschangriffe abstimmen. Das Gremium soll auch überprüfen, ob sich die Geheimdienste an die Absprachen halten.
Neu ist auch, dass Aivd und Mivd die Informationen an Geheimdienste von befreundeten oder verbündete Ländern weitergeben dürfen. Die Daten, die durch die Abhöraktionen gewonnen werden, dürfen drei Jahre lang gespeichert werden. Erst danach können sie gelöscht werden, wenn sie als nicht mehr relevant eingestuft werden. Datenschützer kritisierten die Speicherfrist als „viel zu lang“. Sie fürchten ferner, dass der Internet- und E-Mail-Verkehr „von vielen unschuldigen Bürgern abgehört und gespeichert werden, ohne dass sie das wissen“.
Zivilgesellschaft will klagen
Heftig umstritten ist auch, dass künftig anonyme Quellen und Informanten von Journalisten ausgespäht werden dürfen. Dafür ist eine richterliche Entscheidung nötig. 13 zivilgesellschaftliche Organisationen kündigten am Mittwoch an, gegen das Gesetz klagen zu wollen, darunter die Vereinigung Privacy First, die Vereinigung der Strafgerichtsanwälte, der Journalistenverband, die Plattform zum Schutz der Bürgerrechte sowie neun andere Menschenrechtsorganisationen. (htz)