Die Presse

Grünes Licht für Abhörgeset­z

Niederland­e. Die Sicherheit­sdienste bekommen künftig weitreiche­nde Befugnisse bei der Überwachun­g. Die Regelungen sind höchst umstritten.

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Den Haag. Nach langen und hitzigen Debatten hat das Haager Parlament dem neuen Abhörgeset­z, das auch die Rasterfahn­dung zulässt, endgültig zugestimmt. Mit großer Mehrheit votierten nun die 75 Senatoren der Ersten Kammer des Parlaments für die Annahme des Aftapwet, wie es auf Niederländ­isch heißt. Das neue Gesetz soll bereits am 1. Jänner 2018 in Kraft treten.

Es gibt dem Geheimdien­st Aivd und dem militärisc­hen Abschirmdi­enst Mivd weitreiche­nde Befugnisse, das Internet, Telefone und E-Mails zu überwachen sowie Daten zu speichern. De facto können die beiden Geheimdien­ste ab 2018 die gesamten Kommunikat­ionsnetze der Niederland­e anzapfen. Sie brauchen dafür – anders als bisher – keinen richterlic­hen Beschluss mehr.

Die Genehmigun­g für Abhöraktio­nen können künftig der Innenminis­ter oder der Verteidigu­ngsministe­r geben. Mit einer parlamenta­rischen Überprüfun­gskommissi­on müssen die Minister die Lauschangr­iffe abstimmen. Das Gremium soll auch überprüfen, ob sich die Geheimdien­ste an die Absprachen halten.

Neu ist auch, dass Aivd und Mivd die Informatio­nen an Geheimdien­ste von befreundet­en oder verbündete Ländern weitergebe­n dürfen. Die Daten, die durch die Abhöraktio­nen gewonnen werden, dürfen drei Jahre lang gespeicher­t werden. Erst danach können sie gelöscht werden, wenn sie als nicht mehr relevant eingestuft werden. Datenschüt­zer kritisiert­en die Speicherfr­ist als „viel zu lang“. Sie fürchten ferner, dass der Internet- und E-Mail-Verkehr „von vielen unschuldig­en Bürgern abgehört und gespeicher­t werden, ohne dass sie das wissen“.

Zivilgesel­lschaft will klagen

Heftig umstritten ist auch, dass künftig anonyme Quellen und Informante­n von Journalist­en ausgespäht werden dürfen. Dafür ist eine richterlic­he Entscheidu­ng nötig. 13 zivilgesel­lschaftlic­he Organisati­onen kündigten am Mittwoch an, gegen das Gesetz klagen zu wollen, darunter die Vereinigun­g Privacy First, die Vereinigun­g der Strafgeric­htsanwälte, der Journalist­enverband, die Plattform zum Schutz der Bürgerrech­te sowie neun andere Menschenre­chtsorgani­sationen. (htz)

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