Kollektivvertrag im Handel neu
Österreich. Nach dreieinhalb Jahren Verhandlungen bekommen die 400.000 Angestellten im Einzel-, Groß- und Kfz-Handel einen neuen Kollektivvertrag. Berufseinsteiger verdienen künftig mehr, dafür wird die Einkommenskurve insgesamt flacher. Älteren Beschäftigten werden in Zukunft weniger Vordienstzeiten angerechnet, wodurch sie leistbarer werden sollen.
In Kraft wird der neue Kollektivvertrag mit 1. Dezember 2017 treten. Die Firmen haben vier Jahre Zeit, bis Dezember 2021, um das neue Gehaltssystem umzusetzen. Ein Umstieg muss immer mit der gesamten Belegschaft erfolgen, nicht nur mit Teilen. Das Mindestgrundgehalt für Angestellte mit Lehrabschluss beträgt künftig 1600 Euro brutto im Monat. Bei Frauen werden Karenzzeiten nicht mehr nur für die Gehaltseinstufung angerechnet, sondern auch bei Vorrückungen.