Die Presse

Teile der Med-Uni ziehen um

Justiz. Die Vorwürfe gegen den unter Kindesmiss­brauchs-Verdacht stehenden Judo-Olympiasie­ger Peter Seisenbach­er könnten verjährt sein.

- VON MANFRED SEEH

Wien. Die Medizin-Universitä­t Wien bekommt einen neuen Campus in der Marianneng­asse in Wien-Alsergrund. Bis 2025 übersiedel­n dorthin wesentlich­e Teile der Vorklinik. Noch im Herbst soll der Architektu­rwettbewer­b starten.

Wien. Am Anfang schien die Sache klar zu sein: Der zweifache Judo-Olympiasie­ger Peter Seisenbach­er stand (und steht) unter Kindes missbrauch­s-Anklage, ließ im Dezember 2016 seinen Prozess in Wien platzen, tauchte inder Ukraine unter, wurde im Sommer 2017 aufgespürt und musste fortan mit seiner Auslieferu­ng nach Österreich rechnen. Doch muss er das auch weiterhin? Das Problem: Die Vorwürfe könnten nach ukrainisch­em Recht verjährt sein. Dann bliebe dem 57-Jährigen ein Rückflug erspart.

Derzeit läuft zwischen dem österreich­ischen und dem ukrainisch­en Justizmini­sterium ein Tauziehen: Wien will Seisenbach­ers Auslieferu­ng. Die Ukraine hate in Auslieferu­ngs übereinkom­men unterzeich­net, das eben solche Fälle regelt. Und: Beamte aus Wolfgang Brandstett­ers Justizress­ort attestiere­n der Ukraine, dass sie gut kooperiere. Doch der Teufel steckt im Detail.

Zunächst muss geprüft werden, ob die Vorwürfe, die Seisenbach­er hierzuland­e gemacht werden, auch in der Ukraine strafbar sind. Kurze Antwort: Ja natürlich. Zur E rinne rung:Seisenb ach er, für den die Unschulds vermutung gilt, soll ab 1997 eine Minderjähr­ige, die in seinem Wiener Judoklub trainierte, sexuell missbrauch­t haben. Ein weiteres Opfer soll es ab 2004 gegeben haben. Die Taten liegen also einige Zeit zurück. Nach ukrainisch­em Recht verjährt Kindesmiss­brauch nach zehn Jahren. Auf den ersten Blick nahmen die dortigen Behörden eine solche Verjährung an – dies zeigt auch der Umstand, dass Seisenbach­er auf freien Fuß gesetzt wurde (den Pass musste er abgeben). In Österreich verjährt Kindesmiss­brauch zwar auch nach zehn Jahren – aber: Die Frist beginnt erst mit dem 28. Lebensjahr des Opfers zu laufen.

Problem mit dem Aufenthalt­stitel?

Möglicherw­eise sticht nun aber eine Art Generalkla­usel des ukrainisch­en Rechts: Nehmen die Behörden „besondere Schwere“der vorgeworfe­nen Verbrechen an, so erhöht sich auch die Verjährung­sfrist. Dann stünden die Zeichen auf Auslieferu­ng. Um dies einschätze­n zu können, ersuchte Kiew vorigen Donnerstag um die Beantwortu­ng von Fragen. Wien reagierte rasch. Die Antworten gab es bereits am Freitag. Am Montag hatte Kiew dann ergänzende Fragen. Auch diese will man im Justizress­ort flott beantworte­n. Ansonsten kann Wien nur noch abwarten.

Wird Seisenbach­er nicht ausgeliefe­rt, könnte er trotzdem ein Problem bekommen. Die Ukraine könnte ihm verbieten, sich dauerhaft auf seinem Staatsgebi­et aufzuhalte­n.

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