Teile der Med-Uni ziehen um
Justiz. Die Vorwürfe gegen den unter Kindesmissbrauchs-Verdacht stehenden Judo-Olympiasieger Peter Seisenbacher könnten verjährt sein.
Wien. Die Medizin-Universität Wien bekommt einen neuen Campus in der Mariannengasse in Wien-Alsergrund. Bis 2025 übersiedeln dorthin wesentliche Teile der Vorklinik. Noch im Herbst soll der Architekturwettbewerb starten.
Wien. Am Anfang schien die Sache klar zu sein: Der zweifache Judo-Olympiasieger Peter Seisenbacher stand (und steht) unter Kindes missbrauchs-Anklage, ließ im Dezember 2016 seinen Prozess in Wien platzen, tauchte inder Ukraine unter, wurde im Sommer 2017 aufgespürt und musste fortan mit seiner Auslieferung nach Österreich rechnen. Doch muss er das auch weiterhin? Das Problem: Die Vorwürfe könnten nach ukrainischem Recht verjährt sein. Dann bliebe dem 57-Jährigen ein Rückflug erspart.
Derzeit läuft zwischen dem österreichischen und dem ukrainischen Justizministerium ein Tauziehen: Wien will Seisenbachers Auslieferung. Die Ukraine hate in Auslieferungs übereinkommen unterzeichnet, das eben solche Fälle regelt. Und: Beamte aus Wolfgang Brandstetters Justizressort attestieren der Ukraine, dass sie gut kooperiere. Doch der Teufel steckt im Detail.
Zunächst muss geprüft werden, ob die Vorwürfe, die Seisenbacher hierzulande gemacht werden, auch in der Ukraine strafbar sind. Kurze Antwort: Ja natürlich. Zur E rinne rung:Seisenb ach er, für den die Unschulds vermutung gilt, soll ab 1997 eine Minderjährige, die in seinem Wiener Judoklub trainierte, sexuell missbraucht haben. Ein weiteres Opfer soll es ab 2004 gegeben haben. Die Taten liegen also einige Zeit zurück. Nach ukrainischem Recht verjährt Kindesmissbrauch nach zehn Jahren. Auf den ersten Blick nahmen die dortigen Behörden eine solche Verjährung an – dies zeigt auch der Umstand, dass Seisenbacher auf freien Fuß gesetzt wurde (den Pass musste er abgeben). In Österreich verjährt Kindesmissbrauch zwar auch nach zehn Jahren – aber: Die Frist beginnt erst mit dem 28. Lebensjahr des Opfers zu laufen.
Problem mit dem Aufenthaltstitel?
Möglicherweise sticht nun aber eine Art Generalklausel des ukrainischen Rechts: Nehmen die Behörden „besondere Schwere“der vorgeworfenen Verbrechen an, so erhöht sich auch die Verjährungsfrist. Dann stünden die Zeichen auf Auslieferung. Um dies einschätzen zu können, ersuchte Kiew vorigen Donnerstag um die Beantwortung von Fragen. Wien reagierte rasch. Die Antworten gab es bereits am Freitag. Am Montag hatte Kiew dann ergänzende Fragen. Auch diese will man im Justizressort flott beantworten. Ansonsten kann Wien nur noch abwarten.
Wird Seisenbacher nicht ausgeliefert, könnte er trotzdem ein Problem bekommen. Die Ukraine könnte ihm verbieten, sich dauerhaft auf seinem Staatsgebiet aufzuhalten.