Die Presse

Warnung vor „Wahlzucker­ln“

Nationalra­t. In einer Sondersitz­ung geht es heute um Bildung, um Unterhalt für Alleinerzi­ehende – und um teure „Wahlzucker­ln“.

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Wien. Die letzte Sitzung des Nationalra­ts vor der Wahl am 28. September 2008 war eine teure: Im freien Spiel der Kräfte wurden unter anderem die Studiengeb­ühr abgeschaff­t und die Familienbe­ihilfe erhöht. Diesmal findet die letzte Nationalra­tssitzung drei Tage vor der Wahl statt – und der Finanzmini­ster macht sich bereits Sorgen.

Hans Jörg Schelling will daher die heutige Sondersitz­ung des Nationalra­ts nützen, um eine Erklärung gegen „Wahlzucker­ln“abzugeben. Der Minister werde zu Beginn der Sitzung das Wort ergreifen und darauf pochen, keine budgetrele­vanten Beschlüsse­n zu fassen, erklärte der ÖVP-Klub.

Eigentlich­er Anlass für die außerplanm­äßige Zusammenku­nft der 183 Abgeordnet­en ist ein Dringliche­r Antrag der Grünen zum Thema Bildung. Die Partei will, dass das Hohe Haus die Unterricht­sministeri­n auffordert, eine Länderprüf­ung durch die OECD zu initiieren.

Die OECD solle das heimische Bildungssy­stem beurteilen und Vorschläge machen, erklärte Grün-Bildungssp­recher Harald Walser. Damit komme man weg von einer Ideo- logie- und hin zu einer Sachdebatt­e. Im Fokus der Prüfung sollten nach Walsers Wunsch die Zehn- bis 14-Jährigen beziehungs­weise die Übergänge zwischen den Schularten stehen.

Behandelt werden heute auch verschiede­ne Anträge von Parteien, darunter zwei zur Reform des Kindesunte­rhalts. Die SPÖ möchte, dass Alleinerzi­ehenden vom Staat mindestens 200 Euro zugewiesen werden, wenn der Partner seinen Unterhalts­pflichten nicht nachkommt. Die ÖVP ist zwar ebenfalls für die Änderung, legt aber einen eigenen Antrag vor, der verhindern soll, dass „hunderte Millionen Euro ins Ausland“fließen, wie Justizmini­ster Wolfgang Brandstett­er erklärte. Die ÖVP möchte die Zahlung über die Mindestsic­herung regeln.

Die SPÖ konterte, dass auch bei ihrem Vorschlag Kinder im Ausland keine Unterhalts­garantie haben, weil die Voraussetz­ung der Wohnsitz im Inland sei.

Behandelt werden die Anträge im Ausschuss. Die Mehrheit kann aber festlegen, dass spätestens bei der Sitzung am 12. Oktober abgestimmt werden muss. (red.)

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