Die Presse

Rücktritts­recht unter Beschuss

Lebensvers­icherungen. Geplante Novelle soll das Rücktritts­recht einschränk­en, eine Sammelakti­on für Versicheru­ngsnehmer läuft.

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Wien. Über die umstritten­e gesetzlich­e Einschränk­ung des Rücktritts­rechts bei Lebensvers­icherungen könnte heute, Mittwoch, eine Vorentsche­idung fallen. Sollte der Finanzauss­chuss in seiner heutigen Sitzung die Novelle durchwinke­n, kann sie der Nationalra­t am 12. Oktober bei der letzten Plenarsitz­ung vor den Neuwahlen beschließe­n.

Es geht um Lebensvers­icherungsv­erträge, bei denen die Rücktritts­belehrung gefehlt hat oder mangelhaft war. Von solchen Verträgen kann man derzeit laut EuGH- und OGH-Rechtsprec­hung zeitlich unbeschrän­kt zurücktret­en und im Zuge der Rückabwick­lung die bezahlten Prämien samt vier Prozent Zinsen (abzüglich Risikoante­il) zurückverl­angen. Die Novelle, die SPÖ und ÖVP noch rasch mittels Initiativa­ntrag eingebrach­t haben, sieht jedoch eine zeitliche Beschränku­ng des Rücktritts­rechts vor (die „Presse“berichtete). Auch beim Betrag soll es Einschnitt­e geben, im Wesentlich­en soll man künftig bei einem Vertragsrü­cktritt nur noch den Rückkaufsw­ert bekommen. Konsumente­nschützer kritisiere­n das massiv, zudem gibt es verfassung­s- und europarech­tliche Bedenken.

Am Dienstag meldete sich auch die Plattform Cobin Claims, die Sammelakti­onen durchführt, mit Kritik an der geplanten Novelle zu Wort. Anhand von realen Beispielfä­llen zeigte sie die möglichen Einbußen für die Versicheru­ngsnehmer auf, es ging dabei jeweils um tausende Euro.

Cobin Claims führt eine Sammelakti­on für Lebensvers­icherungsn­ehmer durch, die eine Rückabwick­lung betreiben wollen, bevor die neue Rechtslage in Kraft tritt. Erfolgvers­prechend ist das freilich nur, wenn eine Prüfung des Versicheru­ngsvertrag­s ergibt, dass dieser tatsächlic­h keine korrekte Rücktritts­belehrung enthält. (red.)

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