Rücktrittsrecht unter Beschuss
Lebensversicherungen. Geplante Novelle soll das Rücktrittsrecht einschränken, eine Sammelaktion für Versicherungsnehmer läuft.
Wien. Über die umstrittene gesetzliche Einschränkung des Rücktrittsrechts bei Lebensversicherungen könnte heute, Mittwoch, eine Vorentscheidung fallen. Sollte der Finanzausschuss in seiner heutigen Sitzung die Novelle durchwinken, kann sie der Nationalrat am 12. Oktober bei der letzten Plenarsitzung vor den Neuwahlen beschließen.
Es geht um Lebensversicherungsverträge, bei denen die Rücktrittsbelehrung gefehlt hat oder mangelhaft war. Von solchen Verträgen kann man derzeit laut EuGH- und OGH-Rechtsprechung zeitlich unbeschränkt zurücktreten und im Zuge der Rückabwicklung die bezahlten Prämien samt vier Prozent Zinsen (abzüglich Risikoanteil) zurückverlangen. Die Novelle, die SPÖ und ÖVP noch rasch mittels Initiativantrag eingebracht haben, sieht jedoch eine zeitliche Beschränkung des Rücktrittsrechts vor (die „Presse“berichtete). Auch beim Betrag soll es Einschnitte geben, im Wesentlichen soll man künftig bei einem Vertragsrücktritt nur noch den Rückkaufswert bekommen. Konsumentenschützer kritisieren das massiv, zudem gibt es verfassungs- und europarechtliche Bedenken.
Am Dienstag meldete sich auch die Plattform Cobin Claims, die Sammelaktionen durchführt, mit Kritik an der geplanten Novelle zu Wort. Anhand von realen Beispielfällen zeigte sie die möglichen Einbußen für die Versicherungsnehmer auf, es ging dabei jeweils um tausende Euro.
Cobin Claims führt eine Sammelaktion für Lebensversicherungsnehmer durch, die eine Rückabwicklung betreiben wollen, bevor die neue Rechtslage in Kraft tritt. Erfolgversprechend ist das freilich nur, wenn eine Prüfung des Versicherungsvertrags ergibt, dass dieser tatsächlich keine korrekte Rücktrittsbelehrung enthält. (red.)