Sammelklage: Entwurf der SPÖ unausgewogen
„Sammelklage setzt bestehende Rechte durch . . .“, von Georg E. Kodek, Rechtspanorama, 2. 10. Im o.a. Artikel hat Univ.-Prof. Kodek ein Plädoyer für die Einführung einer Sammelklage in Österreich veröffentlicht. Vorweg: Die österreichische Wirtschaft ist für eine sachliche Diskussion zu die- sem Thema jederzeit zu haben und verschließt sich keineswegs ausgewogenen Reformen. Der aktuell von der SPÖ vorgelegte Entwurf eines Gruppenverfahrensgesetzes lässt diese Ausgewogenheit bedauerlicherweise über weite Strecken vermissen. In Erinnerung ist zu rufen, dass ein Gerichtsverfahren gerade dazu dient, festzustellen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang ein geltend gemachter Anspruch zu recht besteht oder nicht. Zudem besteht neben anderen möglichen Formen der Klägergemeinschaften mit der österreichischen Sammelklage seit Jahren ein bewährtes System.
Die Erfahrungen der Anlegerprozesse zeigen, dass die jeweilige Sach- und Rechtslage für die in einem Verfahren zusammengefassten Anspruchsteller keineswegs unbedingt so ähnlich sind, dass jedenfalls mit einem Sammelverfahren Vereinfachungen und Beschleunigungen verbunden sind. Wird die Niederländische kollektive Schadenersatzklage als Beispiel angeführt, so sollte
nicht verschwiegen werden, dass diesbezüglich in ihrer Begründung ausdrücklich das Erpressungsmoment positiv genannt wird. Argumente wie „Stock hinter der Tür, um Vergleichsverhandlungen zu fördern“, sind eines Prozessrechts unwürdig!
Der SPÖ-Entwurf leidet auch darunter, dass ihm Erläuterungen weitestgehend fehlen. Daher können die vielfach auftretenden Unklarheiten nicht weiter erschlossen werden, was allerdings für eine fundierte fachliche Diskussion sinnvoll und zweckmäßig wäre. Dr. Rosemarie Schön,