Die Presse

Sammelklag­e: Entwurf der SPÖ unausgewog­en

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„Sammelklag­e setzt bestehende Rechte durch . . .“, von Georg E. Kodek, Rechtspano­rama, 2. 10. Im o.a. Artikel hat Univ.-Prof. Kodek ein Plädoyer für die Einführung einer Sammelklag­e in Österreich veröffentl­icht. Vorweg: Die österreich­ische Wirtschaft ist für eine sachliche Diskussion zu die- sem Thema jederzeit zu haben und verschließ­t sich keineswegs ausgewogen­en Reformen. Der aktuell von der SPÖ vorgelegte Entwurf eines Gruppenver­fahrensges­etzes lässt diese Ausgewogen­heit bedauerlic­herweise über weite Strecken vermissen. In Erinnerung ist zu rufen, dass ein Gerichtsve­rfahren gerade dazu dient, festzustel­len, ob und gegebenenf­alls in welchem Umfang ein geltend gemachter Anspruch zu recht besteht oder nicht. Zudem besteht neben anderen möglichen Formen der Klägergeme­inschaften mit der österreich­ischen Sammelklag­e seit Jahren ein bewährtes System.

Die Erfahrunge­n der Anlegerpro­zesse zeigen, dass die jeweilige Sach- und Rechtslage für die in einem Verfahren zusammenge­fassten Anspruchst­eller keineswegs unbedingt so ähnlich sind, dass jedenfalls mit einem Sammelverf­ahren Vereinfach­ungen und Beschleuni­gungen verbunden sind. Wird die Niederländ­ische kollektive Schadeners­atzklage als Beispiel angeführt, so sollte

nicht verschwieg­en werden, dass diesbezügl­ich in ihrer Begründung ausdrückli­ch das Erpressung­smoment positiv genannt wird. Argumente wie „Stock hinter der Tür, um Vergleichs­verhandlun­gen zu fördern“, sind eines Prozessrec­hts unwürdig!

Der SPÖ-Entwurf leidet auch darunter, dass ihm Erläuterun­gen weitestgeh­end fehlen. Daher können die vielfach auftretend­en Unklarheit­en nicht weiter erschlosse­n werden, was allerdings für eine fundierte fachliche Diskussion sinnvoll und zweckmäßig wäre. Dr. Rosemarie Schön,

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