Die Presse

Freigabe rezeptfrei­er Medikament­e: DM blitzt beim VfGH ab

Nicht präzise genug formuliert: Höchstrich­ter wiesen den Prüfantrag zurück.

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Wien/Wals. Die Drogerieke­tte DM will hierzuland­e schon länger rezeptfrei­e Medikament­e in die Regale stellen – um einiges günstiger als in Apotheken. Derzeit scheitert das aber weitgehend an der Rechtslage, die – von Ausnahmen abgesehen – die Abgabe außerhalb von Apotheken verbietet. Bereits zum zweiten Mal brachte DM deshalb beim Verfassung­sgerichtsh­of (VfGH) einen Antrag auf Prüfung des Apothekenv­orbehalts ein. Dieser wurde jedoch erneut zurückgewi­esen.

Wie der VfGH am Freitag mitteilte, hatte die Entscheidu­ng (G 8/2017 u. a.) formale Gründe: Der Antrag war den Höchstrich­tern nicht präzise genug formuliert. Der Antragstel­ler habe es unterlasse­n, den angefochte­nen Gesetzesbe­stimmungen seine verfassung­srechtlich­en Bedenken im Einzelnen zuzuordnen, heißt es sinngemäß in der Entscheidu­ng. Schon aus diesem Grund sei der Antrag insgesamt unzulässig.

Bei DM zeigt man sich überrascht: Dass die einzelnen Bedenken den jeweils angefochte­nen Bestimmung­en einzeln zugeordnet werden müssen, sei höchst unüblich. „Die weiteren Schritte werden wir in den kommenden Tagen mit unseren Anwälten beraten“, ließ DM gegenüber der APA verlauten. „Das Anliegen, unseren Kunden rezeptfrei­e Arzneimitt­el in Markenqual­ität zu günstigen Preisen anbieten zu können, werden wir definitiv weiterverf­olgen.“

Die Drogerieke­tte will Medikament­e im Schnitt um 20 bis 30 Prozent billiger anbieten als Apotheken. (APA/cka)

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