Streit um „Basiskonto“
Banken. Der VKI klagte wegen zusätzlicher Gebühren.
Wien. Das Handelsgericht Wien hat Vertragsklauseln der Bank Austria zum sogenannten Basiskonto als unzulässig erklärt. Dabei geht es vor allem um Einschränkungen und zusätzliche Gebühren. Dies teilte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) am Montag mit, der eine Verbandsklage im Auftrag des Sozialministeriums gegen die Bank Austria führt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. „Wir werden gegen das Urteil Berufung einlegen, darüber hinaus kommentieren wir laufende gerichtliche Verfahren grundsätzlich nicht“, so die Bank Austria.
Mit dem vor rund einem Jahr eingeführten gesetzlichen Basiskonto haben beispielsweise auch Asylwerber, Obdachlose, verschuldete Personen oder Verbraucher aus anderen Mitgliedstaaten der EU, die in Österreich keinen Wohnsitz oder Arbeitsplatz haben, einen rechtmäßigen Anspruch auf ein Girokonto. Das Basiskonto darf maximal 80 Euro im Jahr kosten, bei besonders schutzbedürftigen Menschen dürfen nur 40 Euro im Jahr verrechnet werden.
Die Bank Austria hat zusätzliche Gebühren für bestimmte Leistungen wie die Kartennachbestellung aufgrund von Namensänderung, Tausch in eine Bank-Card für Sehschwache oder Finanzamtsbestätigungen vorgesehen. Da die Bank die Entgeltobergrenzen durch das Kontoführungsentgelt bereits voll ausschöpfe, dürfe sie nicht für notwendige Nebenleistungen zusätzliche Entgelte verrechnen, so das Gericht. (APA)