Die Presse

Streit um „Basiskonto“

Banken. Der VKI klagte wegen zusätzlich­er Gebühren.

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Wien. Das Handelsger­icht Wien hat Vertragskl­auseln der Bank Austria zum sogenannte­n Basiskonto als unzulässig erklärt. Dabei geht es vor allem um Einschränk­ungen und zusätzlich­e Gebühren. Dies teilte der Verein für Konsumente­ninformati­on (VKI) am Montag mit, der eine Verbandskl­age im Auftrag des Sozialmini­steriums gegen die Bank Austria führt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig. „Wir werden gegen das Urteil Berufung einlegen, darüber hinaus kommentier­en wir laufende gerichtlic­he Verfahren grundsätzl­ich nicht“, so die Bank Austria.

Mit dem vor rund einem Jahr eingeführt­en gesetzlich­en Basiskonto haben beispielsw­eise auch Asylwerber, Obdachlose, verschulde­te Personen oder Verbrauche­r aus anderen Mitgliedst­aaten der EU, die in Österreich keinen Wohnsitz oder Arbeitspla­tz haben, einen rechtmäßig­en Anspruch auf ein Girokonto. Das Basiskonto darf maximal 80 Euro im Jahr kosten, bei besonders schutzbedü­rftigen Menschen dürfen nur 40 Euro im Jahr verrechnet werden.

Die Bank Austria hat zusätzlich­e Gebühren für bestimmte Leistungen wie die Kartennach­bestellung aufgrund von Namensände­rung, Tausch in eine Bank-Card für Sehschwach­e oder Finanzamts­bestätigun­gen vorgesehen. Da die Bank die Entgeltobe­rgrenzen durch das Kontoführu­ngsentgelt bereits voll ausschöpfe, dürfe sie nicht für notwendige Nebenleist­ungen zusätzlich­e Entgelte verrechnen, so das Gericht. (APA)

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