Hotel-Hygiene: Richtlinien, keine Vorschriften
Housekeeping. Während Küche und Klimaanlage amtlich kontrolliert werden, liegt die Sauberkeit der Zimmer im Ermessen des Hoteliers.
Edles Design hin, spektakuläre Ausblicke her: Ganz oben auf der Liste der wichtigsten Faktoren steht für Hotelgäste die Sauberkeit. Haare in der Wanne und verdächtige Flecken auf der Bettwäsche gehören zu den absoluten NoNos; wer in fremden Betten schläft, will sich darauf verlassen können, dass diese sauber sind – genau wie der Teppich drum herum. Dass die Bedeutung dieser Kernkompetenz gar nicht hoch genug geschätzt werden kann, ist den heimischen Hoteliers sicherlich klar, kontrolliert wird die Reinlichkeit in den Zimmern im Unterschied zu anderen Hotelbereichen von offizieller Seite aber nicht – hier handelt es sich um einen Privatvertrag zwischen dem Gast und dem Hotelier. Richtlinien zum Thema Sauberkeit finden sich zwar in den Kriterienkatalogen für die Sternevergabe, wie Susanne Kraus-Winkler, stellvertretende Vorsitzende des Fachverbandes Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich sowie Präsidentin der European Hotel & Restaurant Association erklärt, aber alles regeln diese bei weitem nicht: „Dort finden sich zwar Vorschriften, wann die Matratze gereinigt werden, aber nicht, wie oft die Bettwäsche gewechselt werden muss.“
Für andere Segmente wie etwa die Haustechnik – zu der auch die Wartung und Reinigung der Klimaanlagen gehört – gäbe es in der Gewerbeordnung klare Vorschriften. Und Essen und Trinken in den Häusern betreffend, greifen dagegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen, deren Einhaltung streng kontrolliert werden. In Wien etwa von Alexander Hengl von der MA 59, dem Marktamt, der mit seinen Mitarbeitern rund 13.000 – unangekündigte – Vollkontrollen pro Jahr in jenen Bereichen durchführt, in denen Speisen verabreicht werden. „Das beginnt bei den Buffets, wo wir schauen, ob die Kühlung und Warmhaltung funktionie- ren und ein geeigneter Spuckschutz vorhanden ist“, erklärt er. In der Küche werden dann die vier Bereiche, sprich die bauliche Umsetzung – dazu gehören etwa abwaschbare Wände und NirostaGeräte –, der richtige Umgang mit Waren, die Personalhygiene und die richtige Dokumentierung überprüft. „Je nach Größe werden Hotels einmal pro Jahr oder alle zwei Jahre kontrolliert“, erklärt er; theoretisch würde auch der berühmte Obstkorb auf dem Zimmer in die Zuständigkeit des Marktamtes fallen – wobei die Notwenigkeit in der Praxis eher nicht gegeben ist.
Staubwisch-Höhen
Die allgemeine Sauberkeit in den Zimmern betreffend ist die MA59 aber nicht zuständig. Hier entscheidet der Hotelier, wie viel Aufwand er betreiben möchte, wie die Balance zwischen grünen Standards und den Unmengen Handund Leintüchern gefunden wird. Und wie viel Zeit das Zimmermädchen – ein Job, der nach wie vor fast ausschließlich von weiblichen Kräften ausgeübt wird – pro Zimmer hat. „Da muss jeder sein eigenes Maß finden, aber de facto haben wir wenig Probleme“, so Kraus-Winkler. Anders als im Ausland sei es in Österreich rechtlich nicht möglich, dass Zimmermädchen nicht angestellt seien, sondern pro Zimmer bezahlt würden, erklärt sie. Wobei aber viele, vor al- lem große Hotels das Thema Housekeeping auslagern und professionelle Reinigungsfirmen damit beauftragen.
Eine diese Firmen ist die Markas International, deren Geschäftsfeld die Sauberkeit in Hotels, Firmen, Spitälern und Pflegeeinrichtungen in Österreich, Italien und Rumänien ist. Rund 20 Hotels, darunter die Loisiums in Langenlois und der Südsteiermark, gehören zu den Auftraggebern und lassen ihre Zimmer, Spas und andere öffentliche Räume von deren Putzkräften reinigen. Wie oft was wo gewechselt und gewischt wird, wird mit dem Kunden vertraglich festgelegt, darunter eben auch, wie oft es frische Bettwäsche gibt und bis zu welcher Höhe Staub gewischt wird. „Das ist natürlich hotelabhängig, aber grundsätzlich ist es so, dass in sogenannten Bleiberzimmern – in denen der Gast mehrere Tage schläft – am dritten Tag die Bettwäsche gewechselt wird“, erklärt Gerlinde Tröstl, Geschäftsführerin der Markas Österreich.
Drei Farben zur Sicherheit
Bedenken aus dem weiten Reich der bösen Hotellegenden – nach denen sich überforderte und unterbezahlte Zimmermädchen das Aufziehen frischer Bettwäsche sparen, zerstreut die Expertin mit nachvollziehbaren Argumenten: „Es ist sicher aufwändiger, ein benutztes Leintuch so glatt zu bekommen als gleich ein neues aufzuziehen“, ist sie überzeugt. Und auch einer anderen Angst zahlreicher Hotelgäste kann sie zumindest für professionell gereinigte Häuser den Wind aus den Segeln nehmen: Jener von dem Trinkglas, das mit einem Putzfetzen gereinigt wurde, der auch zu allem anderen verwendet wurde. „Zum einen werden die Gläser meist separat gemeinsam mit der Aufstockung der Minibar frisch aus der Küche gebracht“, erklärt sie. Und selbst wenn nicht, schütze ein spezielles Farbcodesystem vor unhygienischen Zuständen: „Alle unsere Reinigungskräfte haben rote Microfasertücher zum Putzen der WCs und der Fliesen drumherum; gelbe für den Rest des Sanitärbereichs und blaue für alle anderen Oberflächen im Zimmer“, erklärt Tröstl. Und diese sind nach jedem Zimmer „abzuwerfen“, wie es im Fachjargon heißt, um eine allfällige Keimverschleppung durch die Zimmer zu vermeiden.
Zum täglichen Zimmerservice gehören neben dem Putzen des Bades, frischen Handtüchern, Bademänteln und Vanity Sets auch Staubsaugen und Staubwischen aller Oberflächen bis zu einer Höhe von 1,80 Meter. Wie viel Zeit ein Zimmermädchen dafür hat, hängt laut Tröstl von vielen Faktoren wie der Größe, den Oberflächen und dem Mobiliar ab, „bei sehr kleinen Zimmern beginnt es bei 15 Minuten, seriöserweise sollten es aber mindestens 20 bis 30 Minuten pro Zimmer sein“, so Tröstl.
Und wenn der Nachbar in der Nacht zuvor eine rauschende Party gefeiert hat, mag man zwar den Nachtschlaf eingebüßt haben, aber bekommt die Zeit, die das Zimmermädchen zum Beseitigen der Folgen benötigt, zumindest nicht vom eigenen Kontingent abgezogen: „In solchen Fällen informieren unser Reinigungskräfte die Hausdame, die das dann mit dem Hotel bespricht. Diese Kosten werden dann zumeist dem feierfreudigen Gast weiter verrechnet.“