Nein, wir müssen sie NICHT zurückholen!
„Wir werden die Kämpferinnen nach Hause holen müssen“, „Quergeschrieben“von Sibylle Hamann,15. 11. Die österreichische Gesellschaft hat keinerlei Verpflichtung, mündige Bürgerinnen oder Bürger „zurückzuholen“, die sich entschlossen haben, diesem Land den Rücken zu kehren – auch wenn es sich für die Fortgegangenen als Fehlentscheidung herausstellt. Man ist bekanntlich für seine Entscheidung verantwortlich und muss die Folgen daraus tragen. Wohl jeden Menschen hat dies schon mehr oder weniger oft, hart oder weniger hart getroffen. Es ist auch, freundlich formuliert, blauäugig, wenn man summarisch von „Verblendeten“spricht. Die zahllosen Opfer dieser „Verblendeten“(und es waren bekanntlich bei Weitem nicht nur Männer, die zu Tätern wurden) mahnen zur äußersten Vorsicht. Denn wie soll man erkennen, ob die „Verblendung“noch weiterbesteht? Aus welchem Grund soll die österreichische Gesellschaft freiwillig ein unkalkulierbares Risiko eingehen? Warum sollen die Kosten, die aus einer solchen Maßnahme und vor allem deren Folgen erwachsen, von der Allgemeinheit getragen werden?
Welche Argumente sprechen für diesen obskuren Vorschlag der Rückholung von Personen, die sich von unserem Land lossagten, um einem anderen „Staat“, auch wenn er Fiktion war, zu dienen? All diese Fragen hat Frau Hamann nicht angesprochen – und schon gar kein Antworten angeboten. Dr. Gerald Gaberscik, 8010 Graz