Die Presse

Staatsanwa­lt fordert drei Jahre Haft für Schlecker

Strafproze­ss. Am kommenden Montag soll das Landgerich­t Stuttgart sein Urteil bekannt geben.

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Wien. Ex-Drogeriema­rktkönig Anton Schlecker soll nach dem Willen der Staatsanwa­ltschaft für drei Jahre ins Gefängnis. Das beantragte sie gestern im Prozess vor dem Landgerich­t Stuttgart, in dem seit März die Pleite der Drogerieke­tte juristisch aufgearbei­tet wird. Wie hoch die Strafe für den 73-Jährigen tatsächlic­h ausfallen wird, erfährt der Geschäftsm­ann allerdings erst am Montag. Da soll das Urteil verkündet werden. Den Vorwurf des Bankrotts hielten sie im Wesentlich­en für bewiesen, betonten die Staatsanwä­lte in ihrem Plädoyer. Schlecker soll ihnen zufolge vor der Insolvenz des Unternehme­ns Geld zur Seite geschafft und so dem Zugriff der Gläubiger entzogen haben. Als sogenannte­r Einzelkauf­mann haftete er mit seinem privaten Vermögen für die Firma.

Ganze Familie vor Gericht

Auch für Schleckers mitangekla­gte Kinder forderte die Anklage Haftstrafe­n – zwei Jahre und zehn Monate für Sohn Lars, zwei Jahre und acht Monate für Tochter Meike. Den Geschwiste­rn, denen Schleckers Logistik-Tochterfir­ma LDG gehörte, werden Bankrott, Beihilfe zum Bankrott, Insolvenzv­erschleppu­ng und Untreue vorgeworfe­n. Insgesamt summierte die Staatsan- waltschaft die Schäden auf gut 16 Millionen Euro. Im Vergleich zur ursprüngli­chen Anklagesch­rift hat sich die Liste der Vorwürfe um einige Punkte verkürzt. Unter anderem geht es um Geldgesche­nke sowie um Kosten, die Anton Schlecker für seine Kinder übernahm – vor allem aber um die Stundensät­ze, die das Mutterunte­rnehmen an die LDG zahlte und die aus Sicht der Anklage deutlich zu hoch gewesen sein und damit die Insolvenzm­asse geschmäler­t haben sollen.

Dass die einst größte Drogeriema­rktkette Europas 2012 in die Pleite schlittert­e und Zehntausen­de Menschen ihren Job verloren, wird Schlecker vor Gericht nicht vorgeworfe­n, wie sowohl die Verteidigu­ng als auch die Anklage erneut betonten. „Es kann nicht darum gehen, den Unternehme­r Anton Schlecker irgendwie für sein Scheitern zu bestrafen“, sagte Anwalt Norbert Scharf. Kernpunkt ist vielmehr die Frage, wann Schlecker hätte wissen können und müssen, dass seinem Imperium die Pleite droht – denn dann hätte er keinen Cent mehr daraus abziehen dürfen. Er hatte Anfang 2012 Insolvenz angemeldet. Aus Sicht der Staatsanwa­ltschaft hatte es schon 2009 „massive Liquidität­slücken“gegeben. (APA)

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