Die Ehe gehört zum Wesen des Menschen
„Australier unterstützen die Ehe für alle“, Barbara Barkhausen, 16. 11. Das Ergebnis der australischen Briefwahl war eindeutig: 62 Prozent votierten für die Ehe für alle. Aber kann das allgemeingültige rechtliche Gleichheitsgebot, wonach Ungleiches auch ungleich zu behandeln ist, durch eine Volksabstimmung abgeschafft werden – mit der Begründung „Liebe hat immer das letzte Wort“? Einverstanden, das gilt für alle und ebenso für die gleichgeschlechtliche Partnerschaft. Aber ist das ein Argument, von Grund auf Verschiedenes gleich zu benennen? Denn bei der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft handelt es sich ja um eine von Menschen erdachte Lebensgemeinschaft.
Die Ehe ist etwas anderes: Sie ist keine von Menschen erdachte Einrichtung, sondern gehört zu seinem Wesen. Sie geht aus seiner Natur hervor und findet in der natürlichen Generationenfolge und im Recht des Kindes auf Vater und Mutter ihren Ausdruck. Diesem Wesensunterschied entsprechen seit jeher Gesetze, das Allgemeinbewusstsein und auch der Konsens über Staats- und Sprachgrenzen hinaus. Schon Konfuzius warnte daher: „Nennt das Runde rund und das Eckige eckig, sonst geht der Staat zugrunde“. Und die Konfusion beginnt auch schon: Ein heterosexuelles Paar wollte anstelle einer Ehe eine Eingetragene Partnerschaft, diesem Wunsch wurde nicht entsprochen. Der angerufene Europäische Gerichtshof für Menschenrechte lehnte die Beschwerde ab. Die Staaten wären gut beraten, Unterscheidung der Geister zu üben und sich an der Realität zu orientieren. Alles andere ist folgenschwer. Dr. Johann Marte, 1140 Wien