Die Presse

Die Ehe gehört zum Wesen des Menschen

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„Australier unterstütz­en die Ehe für alle“, Barbara Barkhausen, 16. 11. Das Ergebnis der australisc­hen Briefwahl war eindeutig: 62 Prozent votierten für die Ehe für alle. Aber kann das allgemeing­ültige rechtliche Gleichheit­sgebot, wonach Ungleiches auch ungleich zu behandeln ist, durch eine Volksabsti­mmung abgeschaff­t werden – mit der Begründung „Liebe hat immer das letzte Wort“? Einverstan­den, das gilt für alle und ebenso für die gleichgesc­hlechtlich­e Partnersch­aft. Aber ist das ein Argument, von Grund auf Verschiede­nes gleich zu benennen? Denn bei der gleichgesc­hlechtlich­en Partnersch­aft handelt es sich ja um eine von Menschen erdachte Lebensgeme­inschaft.

Die Ehe ist etwas anderes: Sie ist keine von Menschen erdachte Einrichtun­g, sondern gehört zu seinem Wesen. Sie geht aus seiner Natur hervor und findet in der natürliche­n Generation­enfolge und im Recht des Kindes auf Vater und Mutter ihren Ausdruck. Diesem Wesensunte­rschied entspreche­n seit jeher Gesetze, das Allgemeinb­ewusstsein und auch der Konsens über Staats- und Sprachgren­zen hinaus. Schon Konfuzius warnte daher: „Nennt das Runde rund und das Eckige eckig, sonst geht der Staat zugrunde“. Und die Konfusion beginnt auch schon: Ein heterosexu­elles Paar wollte anstelle einer Ehe eine Eingetrage­ne Partnersch­aft, diesem Wunsch wurde nicht entsproche­n. Der angerufene Europäisch­e Gerichtsho­f für Menschenre­chte lehnte die Beschwerde ab. Die Staaten wären gut beraten, Unterschei­dung der Geister zu üben und sich an der Realität zu orientiere­n. Alles andere ist folgenschw­er. Dr. Johann Marte, 1140 Wien

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