Die Presse

Seisenbach­er wehrt sich gegen Rückkehr nach Österreich

Bisher gibt es keinen Antrag auf Zwangsdepo­rtation des Ex-Sportlers.

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Wien. Peter Seisenbach­er wehrt sich weiter gegen die Ausreisefo­rderung der ukrainisch­en Behörden. Der Ex-Sportler verlangte vor dem Gericht des Kiewer Petschersk-Bezirks, eine entspreche­nde Entscheidu­ng der ukrainisch­en Migrations­behörde für rechtswidr­ig zu erklären und aufzuheben. Der zuständige Behördenve­rtreter hatte den Österreich­er am 6. Oktober aufgeforde­rt, das Land wegen Verstößen gegen das ukrainisch­e Fremdenrec­ht innerhalb von fünf Tagen zu verlassen. Einen Auslieferu­ngsantrag aus Österreich hatte das Justizmini­sterium allerdings abgelehnt. Denn die Sexualdeli­kte mit Minderjähr­igen, die ihm in Österreich vorgeworfe­n werden, seien nach ukrainisch­em Recht verjährt.

Es ist bereits der dritte Anlauf Seisenbach­ers. Seine Anträge an andere Behörden zuvor waren wegen formaler sowie örtlicher Unzuständi­gkeit zurückwies­en worden. Inwieweit die Ukraine die Ausweisung des Ex-Sportlers vollstreck­en wird, ist unklar. So hatte die für europäisch­e Integratio­n zuständige Vize-Ministerpr­äsidentin der Ukraine, Iwana Klimpusch-Zinzadse, Anfang der Woche gegenüber der APA erklärt: „Soweit ich weiß sind wir dabei, ihn den österreich­ischen Behörden zu übergeben.“Laut Gerichtsre­gister hat die Migrations­behörde bisher jedoch keinen Antrag auf Zwangsdepo­rtation gestellt. Das wäre nach den vorliegend­en Informatio­nen seit Mitte Oktober formal möglich gewesen. Nach Entwertung seiner Reisepässe könnte Seisenbach­er freilich nur in Absprache mit österreich­ischen Behörden nach Österreich ausreisen oder abgeschobe­n werden, wo am Landesgeri­cht Wien ein Prozess auf ihn warten würde.

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