Seisenbacher wehrt sich gegen Rückkehr nach Österreich
Bisher gibt es keinen Antrag auf Zwangsdeportation des Ex-Sportlers.
Wien. Peter Seisenbacher wehrt sich weiter gegen die Ausreiseforderung der ukrainischen Behörden. Der Ex-Sportler verlangte vor dem Gericht des Kiewer Petschersk-Bezirks, eine entsprechende Entscheidung der ukrainischen Migrationsbehörde für rechtswidrig zu erklären und aufzuheben. Der zuständige Behördenvertreter hatte den Österreicher am 6. Oktober aufgefordert, das Land wegen Verstößen gegen das ukrainische Fremdenrecht innerhalb von fünf Tagen zu verlassen. Einen Auslieferungsantrag aus Österreich hatte das Justizministerium allerdings abgelehnt. Denn die Sexualdelikte mit Minderjährigen, die ihm in Österreich vorgeworfen werden, seien nach ukrainischem Recht verjährt.
Es ist bereits der dritte Anlauf Seisenbachers. Seine Anträge an andere Behörden zuvor waren wegen formaler sowie örtlicher Unzuständigkeit zurückwiesen worden. Inwieweit die Ukraine die Ausweisung des Ex-Sportlers vollstrecken wird, ist unklar. So hatte die für europäische Integration zuständige Vize-Ministerpräsidentin der Ukraine, Iwana Klimpusch-Zinzadse, Anfang der Woche gegenüber der APA erklärt: „Soweit ich weiß sind wir dabei, ihn den österreichischen Behörden zu übergeben.“Laut Gerichtsregister hat die Migrationsbehörde bisher jedoch keinen Antrag auf Zwangsdeportation gestellt. Das wäre nach den vorliegenden Informationen seit Mitte Oktober formal möglich gewesen. Nach Entwertung seiner Reisepässe könnte Seisenbacher freilich nur in Absprache mit österreichischen Behörden nach Österreich ausreisen oder abgeschoben werden, wo am Landesgericht Wien ein Prozess auf ihn warten würde.