Was Sie beachten sollten bei ...
Die Zeit drängt: Wer heuer erzielte Wertpapiergewinne mit Verlusten ausgleichen will, muss diese noch im selben Jahr realisieren. Aus steuerlichen Gründen allein sollte man aber keine Wertpapiere verkaufen.
Tipp 1
Gleiches Jahr. Für realisierte Kursgewinne und Dividenden zahlt man 27,5 Prozent Steuern. Gewinne (aus Aktienverkäufen und Dividenden) lassen sich nur dann mit Verlusten ausgleichen, wenn beide im gleichen Jahr anfallen. Zudem muss es sich um Neubestände handeln (also Aktien, die man ab 2011 gekauft hat, und Anleihen, die man ab April 2012 erworben hat).
Tipp 2
Sich selbst kümmern. Um den Verlustausgleich kümmert sich nicht immer die Bank. Wer etwa Depots bei mehreren Banken oder ein Gemeinschaftsdepot hat, muss sich selbst darum kümmern. Auch die Steuer wird nicht immer automatisch abgeführt: So muss man Erträgnisse auf ausländischen Depots selbst in der Einkommensteuererklärung angeben.
Tipp 3
Vorsicht. Wer heuer Gewinne erzielt und dafür Steuern bezahlt hat, kann überlegen, ober er nicht eine andere Position mit Verlust verkaufen und sich so die Steuer zurückholen will. So etwas aus rein steuerlichen Gründen zu tun, ist aber keine gute Idee. Zumal bei jedem Kauf und Verkauf Spesen anfallen, die man nicht als Ausgaben steuerlich geltend machen kann.
Tipp 4
Altbestände. Wer noch Aktien hält, die er vor 2011 erworben hat, kann diese jederzeit steuerfrei veräußern. Kauft er sie jedoch später wieder zurück oder reinvestiert das Geld in andere Papiere, muss er einen etwaigen Gewinn versteuern. Wer noch auf Verlusten aus Altbeständen sitzt, kann diese nicht zum Ausgleich mit Gewinnen aus Neubeständen heranziehen.