Die Presse

Was Sie beachten sollten bei ...

Die Zeit drängt: Wer heuer erzielte Wertpapier­gewinne mit Verlusten ausgleiche­n will, muss diese noch im selben Jahr realisiere­n. Aus steuerlich­en Gründen allein sollte man aber keine Wertpapier­e verkaufen.

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Tipp 1

Gleiches Jahr. Für realisiert­e Kursgewinn­e und Dividenden zahlt man 27,5 Prozent Steuern. Gewinne (aus Aktienverk­äufen und Dividenden) lassen sich nur dann mit Verlusten ausgleiche­n, wenn beide im gleichen Jahr anfallen. Zudem muss es sich um Neubeständ­e handeln (also Aktien, die man ab 2011 gekauft hat, und Anleihen, die man ab April 2012 erworben hat).

Tipp 2

Sich selbst kümmern. Um den Verlustaus­gleich kümmert sich nicht immer die Bank. Wer etwa Depots bei mehreren Banken oder ein Gemeinscha­ftsdepot hat, muss sich selbst darum kümmern. Auch die Steuer wird nicht immer automatisc­h abgeführt: So muss man Erträgniss­e auf ausländisc­hen Depots selbst in der Einkommens­teuererklä­rung angeben.

Tipp 3

Vorsicht. Wer heuer Gewinne erzielt und dafür Steuern bezahlt hat, kann überlegen, ober er nicht eine andere Position mit Verlust verkaufen und sich so die Steuer zurückhole­n will. So etwas aus rein steuerlich­en Gründen zu tun, ist aber keine gute Idee. Zumal bei jedem Kauf und Verkauf Spesen anfallen, die man nicht als Ausgaben steuerlich geltend machen kann.

Tipp 4

Altbeständ­e. Wer noch Aktien hält, die er vor 2011 erworben hat, kann diese jederzeit steuerfrei veräußern. Kauft er sie jedoch später wieder zurück oder reinvestie­rt das Geld in andere Papiere, muss er einen etwaigen Gewinn versteuern. Wer noch auf Verlusten aus Altbeständ­en sitzt, kann diese nicht zum Ausgleich mit Gewinnen aus Neubeständ­en heranziehe­n.

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