Über das G’frett mit H
Immobilien. Hausverwaltungen sind Dienstleister, agieren n Service akzeptieren. Bei der Suche nach einem besseren Verw
Hausverwaltungen genießen hierzulande ganz allgemein nicht den besten Ruf. Zumindest erlebt man selten, dass jemand ins Schwärmen kommt, wenn er von seinem Hausverwalter spricht. Das mag unter anderem damit zu tun haben, dass es immer noch Hausverwaltungen gibt, die sich nicht als Dienstleister verstehen, sondern ihre Kunden wie Bittsteller behandeln.
Mieter können gegen einen unfähigen Hausverwalter nichts tun, denn dieser hat die Interesse seines Vertragspartners, also des Eigentümers, zu vertreten. Und diese decken sich nicht unbedingt mit jenen der Mieter. Ein Eigentümer eines Zinshauses oder eine Wohnungseigentümergemeinschaft braucht hingegen schlechtes Service nicht erdulden. Im Gegenteil: „Wenn die Qualität nicht passt, sollten die Eigentümer nicht lange zuwarten, sondern jemanden nehmen, der es besser kann“, sagt der Immobilienrechtsspezialist Christoph Kothbauer. „Dem Hausverwalter sollte jedenfalls bewusst sein, dass er sich um seine Kunden zu bemühen hat.“
Hausverwalter gibt es viele
Wollen Wohnungseigentümer den unbefristeten Vertrag mit ihrem Hausverwalter kündigen, dann können sie das mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum Ende einer Abrechnungsperiode, also in der Regel zum 31.12., mit einem Mehrheitsbeschluss tun. Entscheidend ist allerdings nicht die Mehrheit der Eigentümer, sondern die der Nutzwertanteile. Diese sind im Grundbuch ersichtlich. Aus wichtigem Grund, also wenn sich der Hausverwalter eine grobe Verfehlung zu Schulden kommen lässt, kann die Eigentümergemeinschaft den Vertrag nach § 21 Absatz 3 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) jederzeit aufkündigen.
Bevor sich die Eigentümer ihrer Hausverwaltung entledigen, sollten sie sich nach einer neuen umschauen – und dabei trachten, eine zu finden, die ihrer Erwartungshaltung wirklich entspricht. Die Chancen sind gut, denn die Auswahl ist groß. Aber woran können Eigentümer erkennen, welche Hausverwaltung auch halten wird, was sie vor Vertragsabschluss großmundig verspricht? Zuallererst sollte sich die Gemeinschaft im Klaren sein, welche Leistungen sie von ihrem neu- en Hausverwalter erwartet, sagt Martin Troger, Geschäftsführer der Gebäudeverwaltung Frieda Rustler. „Nicht jede braucht und will den selben Umfang.“Aus Sicht von Kothbauer bewährt sich ein Hearing bei der Auswahl: „Dabei können sich die Hausverwaltungen präsentieren und die Eigentümer Fragen stellen.“So sollte unbedingt geklärt werden, welche Leistungen vom vereinbarten Pauschalhonorar erfasst sind und welche nicht. Sonst sind Streitigkeiten vorprogrammiert. Ein Beispiel: „Das Gesetz sieht alle zwei Jahre zwingend eine Eigentümerversammlung vor. Sollten die Eigentümer öfter eine Zusammenkunft wünschen, sollte vertraglich geregelt sein, ob der Verwalter dafür ein gesondertes Honorar erhält“, so Troger. „Wir vereinbaren für eine außertourliche Versammlung meist eine Pauschale von 400 bis 800 Euro.“
Aber noch andere Punkte sollten thematisiert werden wie: Zu welchen Zeiten ist die Hausverwaltung erreichbar? Tatsächlich gibt es immer noch Hausverwaltungen, die nicht jeden Wochentag ganztägig zu Verfügung stehen. „Die Zeiten, in denen Hausverwal-