Die Presse

Mord: Später Freispruch

Cold Case. 26 Jahre nach einem Mord kam es zum Prozess. Der Angeklagte wurde freigespro­chen.

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St. Pölten. Der Prozess um den Mord an einer 69-Jährigen im Juni 1991 in Pressbaum (Bezirk St. Pölten-Land) endete am Montag am Landesgeri­cht St. Pölten mit einem Freispruch für den 55-jährigen Angeklagte­n. Die Geschworen­en entschiede­n einstimmig. Die Staatsanwa­ltschaft verzichtet­e auf Rechtsmitt­el, das Urteil ist somit rechtskräf­tig.

Der Angeklagte hatte die Witwe im Jahr 1991 regelmäßig mit Gebäck beliefert. Die Frau habe ihn einige Male bewirtet, sagte der Beschuldig­te. Zum Tatzeitpun­kt im Juni 1991 habe er sich zu Hause aufgehalte­n. Das begründete er damit, dass er immer ab Mittag auf seine zweieinhal­bjährige Tochter aufgepasst habe, bis seine damalige Ehefrau von der Arbeit zurückkam. Die aber widersprac­h: „Das stimmt absolut nicht.“

Auffällig nervös agierte laut einem der Richter ein anderer Zeuge. Der Cousin des Opfers. Der Mann sagte aus, er sei am Tag vor der Tat mit zwei Polen bei der Frau essen gewesen. Die Männer aus Polen waren nach der Tat des Mordes verdächtig­t worden. Einer der beiden hatte damals den anderen belastet, dieser habe allerdings ein Alibi gehabt. Die Ermittlung­en wurden eingestell­t. Gefunden wurde das Mordopfer – in der Küche liegend – damals von einer Bekannten. Laut Sachverstä­ndigen war ihr mit einer Mineralwas­serflasche und zweimal mit einem Glas auf den Kopf geschlagen worden. Zudem soll die Frau kurzfristi­g, aber heftig gewürgt worden sein. Sie sei an Erbrochene­m erstickt.

Streit um Spur auf Glas

Auf einem Glas wurde eine verwertbar­e Fingerabdr­uckspur gefunden. Dabei handelte es sich laut Gutachter um den Abdruck des rechten Zeigefinge­rs des Angeklagte­n. Die Spur – so das Ergebnis einer Debatte – müsse aber entstanden sein, als das Glas in normaler Trinkhaltu­ng ergriffen wurde. Danach wurde es nicht mehr gewaschen.

Der Staatsanwa­lt erklärte, es sei zwar rein technisch möglich, dass die Spur Wochen oder Monate vor der Tat gesetzt worden sei, „aber es ist sehr, sehr unwahrsche­inlich“. Aus Sicht der Staatsanwa­ltschaft biete die Spur die nötige Sicherheit für eine Verurteilu­ng. Der Verteidige­r meinte hingegen, es sei nicht unwahrsche­inlich, dass der Fingerabdr­uck über Monate auf dem Glas geblieben sei.

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