Dank für nüchterne Analyse des VfGH-Spruchs
„Ehe für alle . . .“, Gastkommentar von Stephanie Merckens, 16. 12. Dank an Stephanie Merckens für ihre genaue juristische und nüchterne Analyse des VfGH-Spruches zum §44 des ABGB! Sie zeigt damit auf: Der VfGH sieht eine Diskriminierung nicht in den Rechtsfolgen für Kinder, leibliche gegenüber adoptierten oder via Fortpflanzungsmedizin entstandenen, sondern in der automatischen Offenlegung der homosexuellen Beziehung durch die Bezeichnung des Familienstandes, Ehe oder Eingetragene Partnerschaft (EP), weil die EP auf gleichgeschlechtliche Paare beschränkt ist. Daraus folgt eine einfache Möglichkeit für den Gesetzgeber, dem VfGH-Spruch zu entsprechen: die EP sowohl für gleich- als auch für verschiedengeschlechtliche Paare zugänglich zu machen und die Ehe als Verbindung von Mann und Frau weiterhin rechtlich zu schützen.
Damit brauchte der VfGH weder das Naturrecht (Wesen des Menschen als Mann und Frau) noch die göttliche Schöpfung (Ehe wurde im Unterschied zur EP nicht vom Menschen erdacht) anzuerkennen, was man sich als Bürger dennoch wünschen darf.
Das beginnt mit dem übermächtigen ehemaligen Direktor des KHM Wilfried Seipel, der offenbar zwecks Macht- und Budgeterweiterung das gut funktionierende Völkerkundemuseum seinem Einfluss unterstellen ließ, ohne weiter in das Völkerkundemuseum zu investieren.
Es folgten Jahre, in denen dieses wunderbare Museum einfach geschlossen blieb – von ein paar Einzelausstellungen abgesehen. Schließlich setzte ein selbstherrlicher „Kulturminister“Josef Ostermayer dem ganzen Missbrauch die Krone auf, indem er auf Kosten des Völkerkundemuseums das Haus der Geschichte in die Hofburg hineinzwängte, obschon es möglich gewesen wäre, damit die Viertel um den Hauptbahnhof aufzuwerten. Die schauderhafte Begründung: Hitlers Balkon sei für die österreichische Geschichte unverzichtbar. Der wahre Grund: Es galt, möglichst schnell zu dem Haus der Geschichte in St. Pölten ein Gegenprojekt zu entwickeln, um zum Republikjubiläum